Ein Parkplatz ist eine Fläche auf öffentlichem oder privatem Grund, die dazu dient, Kraftfahrzeuge oder sonstige Verkehrsmittel über die Dauer eines Haltevorgangs hinaus abzustellen, das heißt, zu parken oder zu parkieren. Ein Parkplatz ist eine zusammenhängende Fläche, die aus mehreren Stellplätzen (bei einem Parkplatz auf privatem Grund) oder Parkständen (bei einem Parkplatz auf öffentlichem Grund) besteht. Umgangssprachlich wird - eigentlich nicht korrekt - auch der einzelne Stellplatz bzw. Parkstand häufig als Parkplatz bezeichnet.
Öffentliche Parkplätze sind ein wichtiger Bestandteil der Verkehrsinfrastruktur. Ihre Planung fällt in den Aufgabenbereicht der Verkehrspolitik. Ihre Benutzung wird durch die Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt.
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Ein Parkplatz kann sich sowohl im Freien als auch in einem befahrbaren Gebäude befinden. In letzterem Fall wird unterschieden zwischen dem Parkhaus und der Tiefgarage.
Als Parkhafen werden gelegentlich Parkplätze bezeichnet, deren Stellfläche durch hochbordige Inseln in Buchten gegliedert ist. Anders als bloß durch Markierungslinien aufgeteilte Plätze erzwingen Parkhäfen bestimmte Formen des Parkens und verhindern, dass mit hoher Geschwindigkeit über frei gebliebene Flächen hinweg gefahren wird. Die Inseln bieten den Nutzern außerdem die Möglichkeit, die Wege vom und zum Fahrzeug ungefährdet außerhalb der Verkehrsfläche zurückzulegen. Parkhäfen benötigen bei gleicher Anzahl von Abstellplätzen mehr Fläche als Parkplätze und sind wesentlich teurer in der Anlage.
Der Parkstreifen (auch Parkbucht) bezeichnet die Parkmöglichkeit auf einem Streifen entlang einer öffentlichen Straße. Hierbei wird zwischen verschiedenen Arten der Fahrzeugaufstellung unterschieden. Um das Straßenbild aufzulockern können in regelmäßigen Abständen Bäume und Grünstreifen zwischen den Parkbuchten angeordnet sein. Um eine optimale Raumnutzung des Parkplatzes zu erreichen, werden die einzelnen Parkbuchten häufig durch weiße Linien markiert.
Parkplätze differenzieren sich auch nach ihrer jeweiligen Lage oder Funktion.
Ein Autobahnparkplatz zeichnet sich, im Unterschied zu der Autobahnraststätte, durch das Fehlen von Tankstelle und Restaurant aus.
Als Wanderparkplatz, offiziell und sprachlich korrekter Wandererparkplatz, werden in Deutschland Parkplätze bezeichnet, die mit dem Zeichen 317 markiert sind und vornehmlich am Ausgangspunkt von Wanderwegen angelegt sind. Ob mit der Benützung eines solchen Parkplatzes auch die Pflicht zum Wandern verbunden ist, bleibt unklar.
Ein Kundenparkplatz wird von einem Geschäft oder einem Unternehmen dem Kunden für die Dauer des Einkaufs oder des Besuchs zur Verfügung gestellt. Durch diesen Parkplatz kann der Kunde bequem direkt vor dem Geschäft parken und muss weder nach einer Parkmöglichkeit suchen noch eine Parkgebühr (Ausnahmen möglich) bezahlen. Oftmals sind die Parkzeiten begrenzt oder die Zufahrten sind mit Schranken versehen.
Busparkplätze sind insbesondere im Umfeld von Bahnhöfen, Flughäfen, grösseren Hotelanlagen, von Sportstadien, Tagungs- und Kongresszentren, von kulturellen Einrichtungen, touristischen Attraktionen oder Sehenswürdigkeiten und im Allgemeinen in der Nähe von alen Grossveranstaltungsstätten mit hohem Publikumsverkehr erforderlich. Sie sind außerdem eine Komponente mancher Park-and-Ride-Anlagen. Die meisten Städte mit hohem Besucheraufkommen, wie beispielsweise Paris, Rom, Salzburg stellen spezifische Parkplätze für Reisebusse zur Verfügung. (siehe: Weblinks).
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Es stellt in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit dar, sein Kraftfahrzeug in mehr als einer Parkbucht zu parken.
Ein öffentlicher Parkplatz unter der Straßenlaterne wird in Deutschland umgangssprachlich auch als Laternengarage bezeichnet.
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