Parlament (vom altfranz.: parlement = Unterredung; vom franz.: parler = reden) ist die gesetzgebende Versammlung (Legislative, gesetzgebender Körperschaft) von Vertretern einer größeren politischer Einheiten, insbesondere
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In einer Demokratie werden die Vertreter eines Parlaments durch Wahlen oder per Los bestimmt, in anderen Regierungsformen finden auch Ernennungen statt.
In demokratischen Staaten übt das Parlament außer der Gesetzgebung auch das Budgetrecht und die Kontrolle der Regierung aus. Abgeordnete haben gegenüber der Regierung und einzelnen Ministern das Recht auf Auskunft und gegebenenfalls zum Misstrauensantrag. Die Regelungen hierzu sind in der Verfassung des jeweiligen Staates und in der parlamentarischen Geschäftsordnung niedergelegt.
Die meisten Parlamente bestehen aus zwei Häusern (Zweikammersystem; die Mitglieder der kleineren Kammern werden vielfach nicht direkt gewählt, sondern von Bundesländern entsandt). Wichtige Organe sind Parlamentspräsident(in) und Stellvertreter, Fraktions-Vorsitzende der Parlamentsparteien und die themenbezogenen Ausschüsse, in denen die Gesetzentwürfe vorbereitet werden.
Hinsichtlich der Arbeitsweise unterscheidet man sog. Arbeits- und Redeparlamente:
Als Parlament im weiteren Sinne werden auch Delegiertenversammlungen von internationaler Organisationen bezeichnet, z. B. die Parlamentarische Versammlung der OSZE. Vielfach haben auch Parteitage die Funktion eines "Parteiparlaments", wenngleich ihre Delegierten nicht immer gewählt, sondern auch ernannt oder nominiert werden können.
Das Europäische Parlament ist die Vertretung der Bürger der Europäischen Union, es hat jedoch weniger Kompetenzen als nationale Parlamente. Die Mitgliedsstaaten werden legislativ durch den Rat der Europäischen Union vertreten.
Deutsches Parlament auf Bundesebene ist der Deutsche Bundestag. Häufig wird auch der Bundesrat als Parlament bezeichnet; staatsrechtlich gesehen ist er dies jedoch nicht, wenngleich er Funktionen eines Parlaments wahrnimmt: Er ist lediglich jenes Verfassungsorgan, durch welches die Länder gemäß Grundgesetz-Artikel 50 als Vertretung der Gliedstaaten an der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes beteiligt sind. Weitere deutsche Parlamente sind die Länderparlamente. Die letzte Volkskammer der DDR vom 18. März 1990 war ebenfalls ein Parlament. Jedoch spricht man bei diesem Parlament von einem "Nascent" oder "Inchoate legislature", also einem unvollendeten Parlament, welches über geringe Effektivität und Aktivität, sowie beschränkten Einfluss verfügt.
In Österreich besteht das Parlament auf nationaler Ebene aus Nationalrat als Volksvertretung und Bundesrat als Vertretung der Bundesländer.
In der Schweiz besteht das nationale Parlament aus einem Zweikammersystem mit Nationalrat und Ständerat als untereinander gleichrangige und gleichberechtigte Parlamentskammern, die zusammen als Vereinigte Bundesversammlung den Bundespräsidenten, die Bundesräte, den General und die Bundesrichter wählen sowie über Begnadigungen entscheiden.
In Polen gibt es ebenfalls ein Zweikammersystem mit Sejm und Senat. Der Sejm bestellt den Ministerpräsidenten und den Ministerrat. Den beiden Kammern kommt die Legislative zu.
In Litauen und Lettland gibt es ein Einkammersystem Seimas. Der Seimas bestellt den Ministerpräsidenten, der das Ministerkabinett formiert. Den Seimas kommt die Legislative zu.
Hauptartikel Liste der Parlamente
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Reichstagsgebäude in Berlin |
Die Knesset in Jerusalem, Israel |
Parlament in Wien |
Bundeshaus in Bern |
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Europäisches Parlament in Straßburg |
Houses of Parliament in London |
US-Kapitol in Washington |
Palazzo Montecitorio in Rom |
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Ungarisches Parlament (Országház) in Budapest |
Schwedischer Reichstag in Stockholm |
Schloss Christiansborg in Kopenhagen |
Norwegisches Parlament (Stortinget) in Oslo |
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Finnisches Parlament (Eduskunta) in Helsinki |
Große Halle des Volkes in Peking |
Japanischer Reichstag (Kokkai), in Tokio |
Im Frankreich des Ancien Régime wurde mit Parlament ein Gerichtshof bezeichnet, der als eine der ältesten Institutionen des Reiches galt. Das Parlament konnte die königliche Rechtsprechung bestätigen oder auch korrigieren, in dem es, vor allem im 18. Jahrhundert, ein Gesetz zur "remontrance" an den König zurückverwies. Die verschiedenen Kammern der Parlamente wurden nach ihren Jurisdiktionsbereichen unterschieden ("grande chambre", "chambre des enquêtes", "chambre de requêtes", "tournelle criminelle" und auch die "chambre de l'édit" (bis 1685, siehe Wiederrufung des Ediktes von Nantes)). Besonders im 18. Jahrhundert galten die Parlamente als ein Hort der Opposition von Teilen des Adels ("noblesse d'épée" wie auch der "noblesse de robe") als auch von Teilen des dritten Standes gegen einen als despotisch empfundenen Absolutismus, zu dem sich die jansenistische Opposition gegen die Jesuiten und eine ultramontane Kirche gesellte. Im Königreich Frankreich wurden neben dem ersten und wichtigsten Parlament von Paris noch die Parlamente von Toulouse (1303), Grenoble (1453), Rouen (1499), Aix (1502), Rennes (1533), Pau (1620), Metz (1633), Douai (1686), Dôle (1676), Besançon (1676) und zuletzt Nancy (1775) eingerichtet.
Siehe auch: Parlement
Das englische Parlament entwickelte sich aus dem adligen Beraterkreis der normannischen Könige, dem so genannten witan. In ihm waren nicht nur persönliche Vertrauensleute des Königs vertreten, sondern sowohl Hoch- als auch Landadlige und hohe geistliche Würdenträger, die aufgrund ihrer Macht einen Anspruch auf die Mitgliedschaft besaßen. Die Beratung des Königs durch den witan'' wurde nicht nur als Pflicht seiner Mitglieder, sondern auch als ihr Recht verstanden. Der König war also verpflichtet, den Rat einzuholen. Unter den frühen Normannenkönigen wurden die Parlamente nur jeweils nach Bedarf einberufen, wenn wichtige Themen zu beraten waren. Am 20. Januar 1265 waren erstmals auch niedere Ritter und bürgerliche Vertreter von Grafschaften und Städten zu einem Parlament eingeladen. So entstand das House of Commons, das Unterhaus. Im 14. Jahrhundert nahmen Selbstbewusstsein und Macht des Parlaments zu, ebenso die Zahl der Mitglieder. Das Parlament verstand sich nicht nur als Beratungs-, sondern zunehmend als Kontrollorgan dem König gegenüber. Zudem beanspruchte es die Funktion des obersten Gerichtshofs und vor allem das Recht, Steuern zu bewilligen. Auch die Einberufung war nicht mehr allein vom Willen des Königs abhängig. Die Parlamentsmitglieder konnten zunehmend auch auf eigene Initiative zusammentreten. Allerdings wurde das englische Parlament dadurch zunehmend auch der Schauplatz von Auseinandersetzungen zwischen den Adelsgruppen des Landes.
Das allgemein-polnische Parlament - der Sejm walny - entstand Ende des 14. Jahrhunderts. Es setzte sich aus Vertretern der Landtage - Sejmiki - zusammen, welche wiederum von den adligen Bevölkerungsgruppen gewählt wurden. Der Adel machte in der polnisch-litauischen Rzeczpospolita 10 - 12 % der Bevölkerung aus. Der Sejm walny kam einmal pro Jahr sowie zur Königswahl zusammen. Mit den Privilegien von 1454 wuchs die Rolle des Sejm walny und er rang dem König immer mehr Rechte zugunsten des Adels ab. Mit der Verfassung Nihil Novi - "Nichts über uns ohne uns" - von 1505 wurde die Legislative auf den Sejm walny übertragen, der König durfte ohne dessen ausdrückliche Zustimmung keine Gesetze mehr erlassen. In diese Zeit fällt auch die Umwandlung des Sejm walny in drei Kammern - "drei Stände" - den Sejm (Abgeordnetenhaus), den Senat (Königsrat) und den König. Eine weitgehende Reform erfuhr der Sejm walny mit der Lubliner Union von 1569 und der Warschauer Verfassung von 1572, die insbesondere die Gleichstellung der Konfessionen und die Religionsfreiheit sicherte. Zudem wurde festgelegt, dass der Sejm mindestens einmal in zwei Jahren zusammenkommen soll. Ende des 16. Jahrhunderts wurde der Tagungsort des Sejm walny von Petrikau nach Warschau verlegt. Ab 1673 tagte er auch jedes dritte mal in Grodno. 1654 wurde das liberum veto eingeführt, das die Einstimmigkeit der Beschlüsse vorschrieb. Stimmte ein Abgeordneter gegen ein Vorhaben, dann musste weiterverhandelt werden. Der Vierjährige Sejm, der von 1788 bis 1792 im Warschauer Königsschloss tagte, erließ 1791 die Verfassung vom 3. Mai, die erste aufgeklärte Verfassung Europas und nach den USA zweite in der Welt. Mit der dritten Teilung Polens wurde der Sejm walny aufgelöst. Im Großherzogtum Warschau (1807-1814) und am Anfang des russischen Königreichs Polen (1815-1832) bestand ein polnischer Sejm in Warschau. Nach 1867 wurde in Galizien ein Landtag in Lemberg eingerichtet. Erst wieder in der Zweiten Polnischen Republik wurde ein gesamtpolnischer Sejm mit zwei Kammern (Sejm und Senat) gebildet. In der Volksrepublik gab es nur einen Sejm mit einer Kammer. 1989 wurde der Senat wieder eingeführt.
| Wiktionary: Parlament – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen |
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Brockhaus-1809: Das Parlament in England
Brockhaus-1911: Langes Parlament · Parlamént · Barebone-Parlament · Frankfurter Parlament
Meyers-1905: Langes Parlament · Parlament · Frankfurter Parlament · Barebone-Parlament · Erfurter Parlament
Pierer-1857: Barfüßer-Parlament · Deutsches Parlament · Parlament · Barebone-Parlament · Langes Parlament