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Parlamentarisches Regierungssystem

Regierungsformen der Welt

Republikanische Staatsform

██ Präsidentielles Regierungssystem

██ Präsidentielles Regierungssystem mit an das Parlament gebundener Exekutivbefugnis

██ Semipräsidentielles Regierungssystem

██ Parlamentarisches Regierungssystem

Monarchische Staatsform

██ Parlamentarische Monarchie

██ Konstitutionelle Monarchie

██ Absolute Monarchie

sonstige

██ Staaten mit Einparteiensystem

██ Militärdiktatur

Stand: April 2006

Als Parlamentarisches Regierungssystem bezeichnet man ein Regierungssystem, in dem die Regierung (in vielen Staaten auch einzelne Minister) vom Parlament abberufen werden kann. Bei Staaten mit präsidentiellem Regierungssystem sieht die Verfassung diese Möglichkeit nicht oder nur durch ein Impeachment-Verfahren vor.

Im Parlamentarischen Regierungssystem wird der Regierungschef (der Ministerpräsident, Premier oder Bundeskanzler) in der Regel durch die Legislative, also das Parlament, gewählt. In manchen Staaten erfolgt dies ebenso für die weiteren Mitglieder der Regierung. Teilweise werden sie aber auch vom Staatsoberhaupt oder einer anderen Institution ernannt (z. B. durch die Queen in Großbritannien). In allen parlamentarischen Systemen können sie aber jederzeit vom Parlament abberufen werden, indem Abgeordnete einen begründeten Misstrauensantrag stellen, über den nach einer Mindestfrist das Parlament bzw. eine Kammer eines Parlaments abstimmt.

In manchen Staaten gibt es das sogenannte konstruktive Misstrauensvotum gegen den Regierungschef, wodurch z.B. in Deutschland ein amtierender Bundeskanzler ohne seinen ausdrücklichen Rücktritt durch einen der Opposition abgelöst werden kann, wenn die Regierungsmehrheit nur knapp ist oder innerhalb einer Koalition mehrerer Parteien eine Regierungskrise schwelt.

Da in parlamentarischen Regierungssystemen vom gegenseitigen Vertrauen ausgegangen wird, ist in den meisten Verfassungen ein Auflösungsrecht des Parlaments durch den Regierungschef vorgesehen (?).

Die von Montesquieu empfohlene Gewaltenteilung wird durch die enge Verknüpfung von Legislative (Parlament) und Exekutive (Regierung) in parlamentarischen Regierungssystemen zum Teil durchbrochen - statt einer scharfen Trennung findet vielmehr eine Verschränkung der beiden Gewalten statt, da die Regierung vom Vertrauen einer Mehrheit im Parlament abhängig ist. Die Bildung einer Fraktionsdisziplin wird somit gefördert, denn schließlich haben auch die Abgeordneten der Parlamentsmehrheit ein Interesse an einer stabilen Regierung.

In der Politikwissenschaft findet man auch die Ansicht, dass die Wahl einer Regierung durch ein Parlament letzteres paradoxerweise bis zu einem gewissen Grad entmachtet: In einer parlamentarischen Demokratie steht nach dieser Ansicht einer Regierung stets eine prinzipiell wohlwollend gesonnene Parlamentsmehrheit gegenüber. Die Kontrolle der Regierung durch das Parlament findet dann in der politischen Praxis häufig nur durch die oppositionellen Parteien und damit der parlamentarischen Minderheit statt. In präsidentiellen Demokratien hingegen ist in Folge der Gewaltenteilung der Regierung die Zustimmung der Parlamentsmehrheit – wo sie sie benötigt – keineswegs immer sicher.

Im Gegensatz zum Idealtyp des präsidentiellen Regierungssystems wird beim parlamentarischen Regierungssystem die Regierung i. d. R. aus den Reihen des Parlaments gewählt und darf auch nach der Ernennung weiter dem Parlament angehören. Meist ist es jedoch üblich, dass die Minister auf ihr allfälliges Mandat verzichten und dem Nachfolger auf der Parteiliste ihren Platz im Parlament überlassen.

Regierungsformen

Man kann grob vier unterschiedliche Formen einer Regierung in einem parlamentarischen Regierungssystem unterscheiden.

Die Alleinregierung stellt die alleinige Regierung einer Partei dar. Als Mehrheitsregierung hält die regierende Partei die absolute Mehrheit im Parlament. Als Minderheitsregierung hat sie diese nicht, wird aber von der Mehrheit der Abgeordneten unterstützt.

Die Konzentrationsregierung enthält Vertreter aller Parlamentsparteien. Die Koalitionsregierung ist die Zusammenarbeit zweier, oder mehrerer, aber nicht aller Parteien, die dadurch eine absolute Mehrheit erreichen.


Staaten mit Parlamentarischem Regierungssystem sind z.B.: Großbritannien, Deutschland und Österreich.

Siehe auch:

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