Personengesellschaft

Eine Personengesellschaft entsteht, wenn sich eine oder mehrere natürliche Personen und/oder juristische Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes zusammenschließen und Beiträge erbringen. Eine Personengesellschaft ist keine juristische Person und hat nur eine eingeschränkte Rechtsfähigkeit.

Die Besteuerung einer Personengesellschaft erfolgt nach dem Transparenzprinzip.

Inhaltsverzeichnis

Haftung

Im Gegensatz zu einer Kapitalgesellschaft haften Gesellschafter einer Personengesellschaft unbeschränkt, das heißt mit dem Gesellschaftsvermögen und mit ihrem Privatvermögen. Ausnahmen bilden Kommanditisten bei einer Kommanditgesellschaft, deren Haftung bis zur Leistung ihrer Einlage auf die im Handelsregister eingetragene Haftungssumme beschränkt ist. Nach Erbringung der Einlage haften Kommanditisten für Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht mehr.

Länderspezifika

Deutschland

Zu den typischen Personengesellschaften zählen

Daneben existieren als Personengesellschaft in Deutschland

Österreich

Zu den typischen Personengesellschaften zählen

Daneben existiert in Österreich

Nach dem umfassenden Handelsrechts-Änderungsgesetz 2005 (HARÄG) traten folgende Personengesellschaften mit 1. Januar 2007 außer Kraft und wurden in Offene Gesellschaften (OG) umgewandelt bzw. ersetzt:

Schweiz

Zu den typischen Personengesellschaften zählen

Weblinks


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Quelle:
Artikel Personengesellschaft aus der freien Enzyklopädie Wikipedia mit dieser Versionsgeschichte
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