Das Ziel des Pflanzenschutzes ist es Pflanzen, insbesondere Kulturpflanzen, vor Krankheiten, Parasiten und Konkurrenz (Unkräuter, Ungräser) zu schützen (protektive Zielsetzung) oder befallene Pflanzen zu heilen (kurative Zielsetzung). Der Pflanzenschutz wird ausgeübt von Schädlingsbekämpfern, Land- und Forstwirten sowie Gärtnern im Erwerbsanbau und im Haus- und Kleingarten oder an Zimmer- und Balkonpflanzen.
Seit der industriellen Revolution stand lange Zeit der chemische Pflanzenschutz im Vordergrund. Zuvor gab es aber auch schon Methoden, die denen des heutigen biologischen Pflanzenschutzes nahe stehen. Letzterer gewinnt immer stärker an Bedeutung, da er ökologische Aspekte wie Nachhaltigkeit und Verhältnismäßigkeit der angewendeten Methoden stärker berücksichtigt.
Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln wird häufig ein Teil des Feldes nicht mit Pflanzenschutzmittel behandelt, um die Wirksamkeit des eingesetzten Pflanzenschutzmittels beurteilen zu können. Diesen Bereich nennt man auch Spritzfenster.
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Der Pflanzenschutz ist eine kulturelle Errungenschaft der Menschheit, um vor allem die Versorgung der Bevölkerung mit ausreichend Nahrungsmitteln sicherzustellen. Denn die Nahrungspflanzen und Zierkulturen der Menschen stammen von Wildpflanzen ab, die ebenso von den gleichen Krankheiten und Schädlingen befallen werden können. Die zugunsten wirtschaftlicher Bearbeitungsweise angelegten Monokulturen sind aber bei Befall einem stärkeren Druck von Schadorganismen ausgesetzt als die Wildpflanzen, was ohne Schutz- oder Gegenmaßnahmen zum Totalausfall der Kulturen führen kann.
Die auf hohe Ertragsleistung gezüchteten Kulturpflanzen weisen im Vergleich zur genetischen Vielfalt der Wildpflanzen eine Verarmung im Erbgut auf, was im Zusammenhang mit großflächigem Anbau den Befall durch Schädlinge und Krankheiten begünstigt. Dies soll der Pflanzenschutz verhindern helfen.
Der so genannte Integrierte Pflanzenschutz berücksichtigt verschieden Methoden, um den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln weitgehend zu vermeiden oder zumindest zu minimieren.
- meist von Staren und Amseln - ist eine spezielle Abteilung des Pflanzenschutzes, bei der insbesondere mit optischen und akustischen Methoden gearbeitet wird: Vogelscheuchen, schwingende und surrende Drachen sowie Alufolien wirken für die Vögel abschreckend durch ihre Ähnlichkeit mit angsterzeugenden Objekten, durch Überraschungseffekte und irritierende schnelle Bewegungen. Als sicherste (und teuerste) Methode gilt das Einnetzen ganzer Weinberge. Das Einnetzen gibt auch Schutz gegen Hagel und teilweise gegen Wildfraßsschäden. Schussapparate und Vogelschreigeräte vertreiben die Vögel durch Knall, Todesschreie von Artgenossen oder Angriffsschreie von Feinden. In der Kosten-/Nutzenbetrachtung ist als effektive, zugleich aber auch verträgliche (Anwohner) und kostengünstige Art der Vogelabwehr die ereignisgesteuerte Wingertshut (Weinbau) anzusehen, d.h. Feldhüter beobachten die Landschaft und erzeugen durch Schreckschüsse aus Handfeuerwaffen oder funkferngesteuertes Auslösen von Schussapparaten und Vogelschreigeräten plötzliche, isolierte, akustische Effekte, die die Vögel vertreiben, wenn sie gerade anfliegen und/oder bevor sie sich auf einem Weinberg oder Obstgarten niederlassen.
Methoden, die mit präventiver (auch wenn gar keine Vögel da sind), automatisierter Dauerbeschallung arbeiten, haben kaum eine Verscheuchungswirkung und führen zugleich zu unangenehmen Auswirkungen auf Anwohner in weinbergsnahen Ortsrandlagen. Es treten vor allem Gewöhnungs- sowie unerwünschte Konditionierungseffekte (Anlockung wegen des Nahrungsangebots) bei den Vögeln ein, durch die letztlich doch wieder erhebliche Schäden auftreten - trotz flächendeckender Vogelabwehr. Solche Methoden verlieren daher an Bedeutung und stoßen auch mehr und mehr auf Widerstand in der Anwohnerschaft. Dort wo sie noch angewendet werden, geschieht dies um Kosten (für Personal) einzusparen. Allerdings ist im §7 Abs.3 des Landesimmissionsschutzgesetzes vom 20. Dezember 2000 für Rheinland-Pfalz die Vogelabwehr folgendermaßen reglementiert:
Eine echte Schadensverminderung ist durch Vogelabwehr im Weinbau (außer durch komplette Einnetzung ganzer Anbaugebiete) letztlich nicht zu erreichen, bestenfalls eine Verlagerung bzw. großflächige Verteilung der Schadensereignisse. Die jeweilige Zahl der Vögel und ihr Nahrungsbedarf ist durch Vogelabwehr nicht beeinflussbar. Wo Trauben großflächig erzeugt werden, greifen die Vögel auch bevorzugt auf dieses schier unerschöpfliche Nahrungsreservoir zu. Außer bei der kompletten, regionalen Einnetzung ist Vogelabwehr daher im Rahmen der Konkurrenz zwischen den Winzern eine Maßnahme, die Schadenshäufungen an bestimmten Orten vermeidet und auf viele Winzer umverteilt. Die Zweckmäßigkeit und Zulässigkeit solcher Maßnahmen ist umstritten. Versicherungen auf Gegenseitigkeit, die solche Risiken für einzelne Betriebe auffangen könnten, gibt es derzeit (2006) noch nicht.
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