Polizeibeamter

Der Begriff Polizeibeamter ist ein Oberbegriff für bestimmte, bei den Polizeien tätige Amtsträger. Dabei kann es sich um

  • Beamte im technischen Polizeidienst (z. B. Technischer Polizeiamtmann) oder im Verwaltungdienst der Polizei (z. B. Polizeihauptsekretär) (gibt es nur in einigen Bundesländern, z. B. Berlin, in anderen Bundesländern z. B. Baden-Württemberg hat die Polizeiverwaltung nichts mit der Polizei zu tun was sich schon an der Dienstbezeichnung "Regierungssekretär" usw. der Verwaltungsbeamten bei der Polizei widerspiegelt.)
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