Als Porträtfotografie bezeichnet man ein fotografisches Genre, bei dem Porträts von Lebewesen angefertigt werden; Motive sind meist Menschen, häufig werden jedoch auch Tierporträts erstellt. Ziel der künstlerischen Porträtfotografie ist es meist, das charakteristische Wesen des Motivs fotografisch herauszuarbeiten.
Eine Variante der angewandten Porträtfotografie findet sich in der Kriminalistik, wo derartige Bilder in der Anthropometrie sowie zur Anfertigung von Steckbriefen und Passfotos hergestellt werden.
Porträtfotografien werden sowohl von Fotoamateuren als auch Berufsfotografen angefertigt; Letztere betreiben oft speziell eingerichtete Fotostudios, die Porträt-Ateliers.
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Im Deutschen Reich gab es erstmals 1902 einen Gesetzesentwurf, der ein "Recht am eigenen Bild" zuerkennt; siehe hierzu auch Bildrechte.
Die wohl erste kommerzielle Anwendung der Fotografie sind Porträts, die André Adolphe-Eugène Disdéri (1819-1900) ab 1854 erstellte (Visitenkartenporträts, carte-de-visite). In der Folgezeit entstehen zahlreiche Porträtstudios, die besonders vom mittelständischen Bürgertum frequentiert werden. Es setzt eine Verdrängung des Gewerbes der Porträtmaler ein.
Die Porträtfotografie hatte auch unabhängig von dem Sonderfall der Visitenkartenporträts eine große Bedeutung für die Fotografie der Frühzeit. Das Hauptproblem der langen Belichtungszeiten wurde durch spezielle Fixier- und Haltevorrichtungen wie Saronnys Universal-Kopfhalter und ein Übermaß an Geduld beim Porträtierten gelöst.
Zu den Pionieren dieses Genres zählen beispielsweise Franz Hanfstaengl und Nadar.
Siehe auch: Porträtobjektiv