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Ein Präfekt (lateinisch praefectus, von praeficere = „vorsetzen“) ist im allgemeinen Wortsinn ein Vorsteher oder Vorgesetzter.
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Im Römischen Reich wurde als Präfekt eine Person bezeichnet, die von einem Magistrat oder dem Kaiser mit der Wahrnehmung einer bestimmten Aufgabe in Verwaltung oder Militär betraut wurde. Präfekten entstammten in der Regel dem Senatoren- oder dem Ritterstand.
In der katholischen Kirche ist der Präfekt ein leitender Geistlicher, zum Beispiel in Missionsgebieten (Apostolischer Präfekt), vor allem aber an der Kurie; hier werden diejenigen Kardinäle als Präfekten (Kardinalpräfekten) bezeichnet, die mit der Leitung
In Internaten ist der Präfekt derjenige Erzieher, der die Schüler in der Freizeit und bei der Erledigung der Hausaufgaben betreut.
In Frankreich ist der Präfekt (französisch préfet) der Vertreter des Zentralstaates auf der Ebene der Départements.
Bis 1982 war der Präfekt auch der höchste Verwaltungsbeamte eines Départements. Seit den Dezentralisierungsgesetzen von 1982, die aus den vormaligen schlichten Verwaltungsuntergliederungen Département und Gemeinde vollwertige Gebietskörperschaften mit eigenem Wirkungsbereich machte, wird die Verwaltung der Départements vom gewählten Präsidenten des Generalrats geleitet.
Der Präfekt ist allerdings weiterhin Vertreter des französischen Staates im Département und wird daher auch heute noch vom Staatspräsidenten ernannt. Er ist außerdem Leiter der gesamten dekonzentrierten Staatsverwaltung im Département; als solchem kommen ihm insbesondere weitreichende Polizeibefugnisse zu (Chef der im Département befindlichen Brigaden der Gendarmerie Nationale). Zudem obliegt dem Präfekten die mit der Dezentralisierung erforderlich gewordene Kommunalaufsicht. Er besitzt auch Befugnisse in der Entwicklungsplanung.
Als Vertreter des Staates und ausführendes Organ der Politik wird vom Präfekten absolute Loyalität gegenüber Paris gefordert. Dies erklärt, warum nur treue Weggefährten des jeweiligen Staatspräsidenten von diesem auf vakante Präfekturen berufen werden.
Die Leitung der Arrondissements wird von Unterpräfekten (französisch sous-préfets) erledigt, die ihren Sitz in der Unterpräfektur (französisch sous-préfecture) haben. Die Verwaltung des Arrondissements, in dem der Hauptort des Départements liegt, wird in Personalunion vom Präfekten des Départements (also ohne eigenen Unterpräfekten) geleitet.
An jenen Orten, die zugleich Hauptort einer Region sind, vertritt der Präfekt als Regionalpräfekt (französisch préfet de région) auch die Interessen des Staates gegenüber den Organen der Region.
Den Präfekten stehen eine Dienstwohnung (in der Präfektur) und ein Dienstwagen zur Verfügung. Sie dürfen ihr Département nur mit Genehmigung des Staatspräsidenten verlassen, da sie in Not- oder Katastrophenfällen mit der Koordination und Leitung aller Sicherheits- und Rettungsdienste betraut sind.
Der heutige italienische Nationalstaat ging 1861 aus dem Königreich Sardinien-Piemont hervor, dessen Verwaltung nach napoleonisch-französischem Muster organisiert war. Aus diesem Grund unterscheiden sich die Präfekten Italiens und Frankreichs nur unwesentlich.
Innerhalb des höheren italienischen Verwaltungsdienstes bilden die Präfekten eine besondere, in mehrere Stufen unterteilte Laufbahngruppe. Präfekten sind im Innenministerium oder in dessen Geschäftsbereich angesiedelten Behörden und Organisationen leitend tätig. Sie können aber auch in anderen Bereichen der Regierung (z. B. als Nachrichtendienstkoodinator im Amt des Ministerpräsidenten) arbeiten. Ihre Hauptaufgabe ist jedoch die Vertretung der Zentralregierung in den Provinzen.
Italien besteht aus 20 Regionen, 103 Provinzen und über 8.100 Gemeinden (Stand 2005). Daneben gibt es noch provinzfreie größere Städte (città metropolitane). Provinzen und Städte können als Selbstverwaltungskörperschaften noch in (unselbständige) Bezirke (circondario) bzw. Stadtbezirke unterteilt werden.
Regionen, Provinzen und Gemeinden sind sowohl dezentralisierte Verwaltungsbezirke der nationalen Regierung in Rom als auch Selbstverwaltungskörperschaften mit eigenem Aufgabenbereich, eigener Regierung und eigener Volksvertretung.
Die nationale Regierung unterhält in ihren dezentralen Verwaltungsgebieten je nach Bedarf Außenstellen der Ministerien in Rom (z. B. regionale Schuldirektionen oder in den Provinzen Finanzämter des Finanzministeriums). In den Regionen führt im Gegensatz zu Frankreich ein als Regierungskommissar bezeichneter Beamter die Aufsicht über die dezentralen nationalen Behörden auf regionaler Ebene und zugleich die verwaltungsrechtliche Aufsicht über die Regionalregierung (eine Selbstverwaltungskörperschaft mit eigenen Kompetenzen, z. B. im Gesundheitswesen, Tourismus, Handel, in der Landwirtschaft und im Bauwesen). Auf Provinzebene haben diese Aufgaben wie in den französischen Départements die Präfekten inne, die zusätzlich die oberste Verantwortung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Provinz tragen. Sie beaufsichtigen die Arbeit der dezentralen nationalen Behörden in der Provinz und daneben auch die Provinzregierung (Selbstverwaltungskörperschaft). Die Gemeinden haben neben eigenen Selbstverwaltungskompetenzen noch einen übertragenen staatlichen Aufgabenbereich (z. B. Standesamt, Einwohnermeldeamt). Hier ist der Bürgermeister zugleich Vertreter des Staats. Doch unterliegt sowohl die Gemeinde als auch ihr Bürgermeister ebenfalls der Aufsicht des Präfekten.
In Italien wurde im Rahmen der Föderalisierungsbestrebungen wiederholt gefordert, die napoleonischen Präfekten (und die Regierungskommissare) abzuschaffen. Sie gelten als Aufpasser, die nicht in ein modernes, nach dem Prinzip der Subsidiarität aufgebautes Staatswesen zu passen scheinen. Viele denken noch an die Zeit, in der es im Königreich Italien (1861-1946) auf der Ebene der Provinzen und Gemeinden (Regionen gab es damals noch nicht) keine Selbstverwaltungskörperschaften gab, sondern nur eine allmächtige Staatsgewalt in Form von Präfekten als eiserne Faust der Zentrale in Rom und in der Regel ernannten Bürgermeistern. Heute nehmen die Präfekten in den Provinzen eher eine Mittlerrolle zwischen der nationalen Regierung und den Selbstverwaltungskörperschaften ein. In Notfällen, z. B. bei Naturkatastrophen und Unfällen, hat sich immer wieder gezeigt, dass ihre Koordinierungs- und Führungskompetenzen überaus nützlich sind.
Im Kanton Bern wird der Regierungsstatthalter in den französischsprachigen Amtsbezirken Préfet genannt. Im Kanton Tessin existiert dagegen das Amt des Prefetto.
Ämter des Cursus honorum: Quaestur | Tribunat/Aedilamt | Praetur | Consulat
Außerordentliche Ämter: Censur | Interrex | Dictator | Magister equitum | Decemviri | Triumviri
Weitere Ämter und Ehrentitel: Tribunus militum | Pontifex Maximus | Legatus | Dux | Praefectus | Vicarius | Vigintisexviri | Magister militum | Imperator | Princeps senatus | Augustus | Caesar