Der Oberbegriff Presse (von mittellateinisch pressa und französisch presse) leitet sich von der Druckerpresse aus der Zeit der analogen Drucktechnik ab und bezog sich ursprünglich auf die Gesamtheit aller verbreiteten Druckerzeugnisse (Flugschriften, Einblattdrucke, Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Plakate). In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts begann der Begriff allmählich die Bedeutung „Gesamtheit der gedruckten Zeitungen und Zeitschriften“ anzunehmen.
Heute steht Presse für die Gesamtheit der Zeitungen und Zeitschriften in jeglicher Form, sowie für das damit zusammenhängende Nachrichten- und Meinungswesen.
In gewissen Wortverbindungen (Pressesprecher, Pressekonferenz, etc) kann der Wortteil "Presse" u.U. in einem erweiterten Sinne auch für Rundfunk und Fernsehen und deren Umfeld stehen.
Die häufig als Vierte Gewalt bezeichnete Presse (abgeleitet von den im Rahmen der Gewaltenteilung getrennten Staatsgewalten Legislative, Exekutive und Judikative) hat in einer demokratischen Gesellschaft einen wesentlichen Einfluss auf die öffentliche Meinung und auf politische Entscheidungen. Alle freiheitlichen Verfassungen (in Deutschland in Art. 5 GG) garantieren deshalb die Pressefreiheit als Grundrecht. Das Bundesverfassungsgericht sieht eine freie Presse als „schlechthin konstituierend“ für die Demokratie an.
Die Gewährleistung der Informationsfreiheit ist dabei Grundlage einer Informationsbeschaffung durch Recherche oder Investigation, durch die in der Vergangenheit einige Missstände in der Politik aufgedeckt werden konnten (zum Beispiel die Watergate-Affäre in den USA oder die Spiegel-Affäre in Deutschland).
Den Vorteilen einer freien und unbeeinflussten Presse stehen die Nachteile marktwirtschaftlicher Ausrichtung gegenüber: Das Streben nach hohen Auflagenzahlen und die Bindung der Leser an das Produkt begünstigen sensationsorientierte oder voyeuristische Berichterstattung in der Regenbogen- und Boulevardpresse. Die zunehmende regionale Monopolisierung außerhalb der Großstädte und die subtile Abhängigkeit von Verlegerinteressen wird von einigen als Gefahr für die Freiheit der Presse betrachtet. Vor allem dann, wenn politische Parteien Eigentümer von Zeitungen sind. (siehe auch Mediendemokratie).
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