Privat

Dieser Artikel befasst sich mit dem soziologischen und juristischen Begriff privat. Für weitere Bedeutungen siehe Privat (Begriffsklärung).

Privat (von lat. privatus, „gehört einer einzelnen Person“ und privatum, „das Eigene“) bezeichnet Gegenstände, Bereiche und Angelegenheiten, die nicht der Allgemeinheit gehören bzw. offenstehen, sondern nur einer einzelnen Person oder einer eingegrenzten Gruppe von Personen, die untereinander in einem intimen bzw. einem Vertrauensverhältnis stehen.

Privat (von lat. privatus, „absondern, rauben“ und privus, „für sich bestehend“) bezeichnet Gegenstände, Bereiche und Angelegenheiten, die nicht mehr der Allgemeinheit gehören bzw. offenstehen, sondern nur einer einzelnen Person oder einer eingegrenzten Gruppe von Personen, die untereinander in einem intimen bzw. einem Vertrauensverhältnis stehen.

[Quelle: http://www.koeblergerhard.de/der/DERP.pdf]

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird privat meist als Gegensatz von "öffentlich" gebraucht. Privat steht dabei stellvertretend für den Begriff "persönlich" oder wird im Sinne von "im vertrauten Kreise" verwendet. Dieser Wortstamm wird auch häufig in Kombination mit anderen Begriffen verwendet, um deutlich zu machen, dass es sich nicht um eine öffentliche Angelegenheit handelt. Siehe dazu insbesondere auch Privatsphäre.

Im ursprünglichen Sinn bezeichnet Privatheit nach Hannah Arendt die Sphäre des Eigentums (nicht zu verwechseln mit Besitz), namentlich den eigenen Haushalt (im Sinne des Erwerbslebens, der Familie einschließlich aller Sklaven, Besitzes etc.) des freien Bürgers, welche den Bereich der Lebensnotwendigkeiten meint. Sind diese Lebensnotwendigkeiten überwunden, kann er in die freie Sphäre der politischen Öffentlichkeit übergehen. Mit der Neuzeit verschwindet für Arendt die Grenzziehung zwischen den Sphären der Öffentlichkeit und der Privatheit mit dem Aufkommen der familienähnlich-ökonomisch strukturierten Gesellschaft, die zunehmend politische und private Topoi für sich beansprucht und sich insgesamt als alles umfassende Sphäre sieht. So sind z.B. Arbeit und Familie heute keineswegs nur noch „Privatsache“ und der ursprüngliche freie Politikdiskurs wird auf die Erreichung eines einzigen Gesellschaftsziels ausgerichtet, was aber wieder die diesem widersprüchlichen Idee einer Notwendigkeit miteinschließt.

In vielen Bereichen von Wirtschaft und Gesellschaft gibt es Bereiche, in denen entweder öffentliche oder private Organisationsformen möglich sind. Ob die eine oder die andere Organisationsform vorgezogen wird, hängt davon ob, welchen Stellenwert man dem Gemeinwohl oder dem persönlichen Interesse Einzelner beimisst. Private Organisationsformen sind in der Regel auf Konkurrenz und Wettbewerb ausgerichtet und müssen daher danach trachten, die Erstellung ihrer Leistungen und Produkte so effizient wie möglich zu gestalten. Die Privatwirtschaft wird oft auch etwas salopp als „freie Wirtschaft“ bezeichnet. Dies bezieht sich auf die Möglichkeit der Privatwirtschaft, im Rahmen der Gesetze frei zu entscheiden, also nicht gebunden an Kriterien, die außerhalb des Unternehmens liegen.

In der Geschichte gab es teils komplette Verstaatlichungen, vor allem nach dem Zusammenbruch der Monarchien sowie nach dem Ende des Ersten und Zweiten Weltkrieges und nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion und des Ostblocks. Im Zuge der Liberalisierung und Globalisierung bzw. der Europäischen Union wurden und werden wieder viele Betriebe und Bereiche reprivatisiert bzw. teilprivatisiert.

Siehe auch

Wiktionary
Wiktionary: privat – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen
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