Unter Professionalisierung im weiteren Sinne versteht man die Entwicklung einer privat oder ehrenamtlich ausgeübten Tätigkeit zu einem Beruf (entspricht: Verberuflichung). Eine solche Professionalisierung geht oft mit einer Steigerung der Effizienz einher. Im Rahmen der Professionalisierung werden häufig Qualitätsverbesserungen und Standardisierungen erreicht. Im engeren Sinne meint Professionalisierung die Entwicklung eines Berufs zu einer Profession. Als Profession wird dabei ein akademischer Beruf mit hohem Prestige betrachtet, der vor allem wegen der Herausforderung, die in der Aufgabe liegt, ausgeübt wird. Weitere Merkmale einer Profession sind: ein hoher Grad an beruflicher Organisation (Standesorganisation), persönliche und sachliche Gestaltungs- und Entscheidungsfreiheit in der Tätigkeit sowie eine eigene Berufsethik. Die Profession wird abgegrenzt gegen den Job (befristete Tätigkeit, ausschließlich zum Gelderwerb) und zum Beruf, der den Lebensunterhalt auf Dauer sichern soll. Zu den Professionen gehörten zunächst nur wenige Berufe wie Arzt, Jurist, Geistlicher. Andere Berufe wie Beratung (Counseling) oder Soziale Arbeit befinden sich auf dem Weg zur Profession (Stichwort Wissensgesellschaft, Verwissenschaftlichung).
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Es gibt verschiedene Modelle, anhand derer Kriterien für eine Profession festgelegt werden können. Nach dem »Attributemodell« (auch »indikationstheoretischen Modell[1]« oder »berufsstrukturelles Modell[2]«) welches aus der Zeit zwischen dem 15.–19. Jh. stammt, sind die Möglichkeiten für einen Beruf, eine Profession zu werden sehr eingeschränkt. Daher erklärt sich der jahrhundertelange alleinige Professions-Anspruch der Medizin, Jurisprudenz und Theologie.
In neuerer Zeit sind Professionsmodelle entstanden, die den sozialen und strukturellen Entwicklungen der (nach-)industriellen Gesellschaft gerechter werden und daher zeitgemässer sind. Dies ermöglicht weiteren Berufen mit berechtigtem Professionsanspruch (wie z.B. Soziale Arbeit) eine solche zu werden. Die neueren Modelle fokussieren auf Punkt 1 und Punkt 3 des »Indikationstheoretischen Modells«, d. s. die wissenschaftliche Begründungspflicht und der Berufskodex. Beispiele hierfür sind zum einen das »Modell der reflexiven Professionalität« nach Dewe/Otto und das »Wert- und wissenschaftstheoretische Modell« nach Obrecht.