Provinz

Provinz (von lateinisch provincia) bedeutet im Lateinischen primär den Geschäftsbereich eines Magistrats. In diesem Sinn ist die Rechtsprechung in Rom genauso eine Provinz wie der Bau einer Flotte oder die Trassierung einer Straße. Im engeren Sinn bezeichnet der Begriff ein „unter römischer Oberherrschaft und Verwaltung stehendes, erobertes Gebiet außerhalb Italiens“ (siehe Römische Provinz). Im Spätlateinischen bezeichnet provincia auch allgemein Gegend oder Bereich.

In Deutschland ist der Begriff provincia seit dem 14. Jahrhundert bezeugt. Zuerst erscheint der Begriff am Niederrhein als provincie mit der Bedeutung "Bezirk des Erzbistums", später wird mit dem Begriff ein größeres staatliches oder kirchliches Verwaltungsgebiet bzw. ein Landesteil bezeichnet.

Im früheren deutsche Königreich Preußen war Provinz die höchste territoriale Verwaltungsgliederung, oberhalb der Regierungsbezirke und der Kreise. Die Provinzverwaltungen wurden von Oberpräsidenten geleitet und verfügt mit den Provinziallandtagen über eine ständische Selbstverwaltung.

In der Umgangssprache bedeutet Provinz einen abgeschiedenen Landstrich, im Gegensatz zur Metropole.

Heute werden in vielen Ländern die administrativen Teile als Provinzen bezeichnet.

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