Psychische Störungen sind erhebliche Abweichungen vom Erleben oder Verhalten psychisch (seelisch) gesunder Menschen; konkret betroffen sind die Bereiche des Denkens, Fühlens und Handelns. Als weiteres Kriterium für eine Diagnose psychischer Störungen wird heute neben der Abweichung von der Norm häufig auch psychisches Leid auf Seiten der Betroffenen vorausgesetzt. Die Wissenschaften, die sich primär mit Störungen der Psyche beschäftigen, sind die Klinische Psychologie und die Psychiatrie.
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Zu den psychischen Störungen zählen alle körperlich nicht begründbaren psychischen Erkrankungen; auch solche als Folge von körperlichen Erkrankungen (z. B. Hirnhautentzündungen oder Hirnverletzungen) - die eine Bedeutung mit Eigenwert haben (organische psychotische Störung). Heute bevorzugt man den Begriff dem der „psychischen Krankheit“, um eine Stigmatisierung zu erschweren: Störung ist neutraler und entzieht sich eher einer – in diesen Fällen regelhaft negativen – Bewertung, als "...Krankheit". Kostenträger (Krankenkassen, Rentenversicherungen), die in ihrem Leistungskatalog den Krankheitsbegriff als elementare Voraussetzung eines Leistungsanspruches haben, führen die Bezeichnung „Krankheit“ durch die Hintertüre allerdings wieder ein, indem sie von "Störung mit Krankheitswert" sprechen. Gerade bei psychischen Störungen als vorübergehenden Beeinträchtigungen mag diese Unterscheidung sinnvoll sein, um übermäßige und ungerechtfertigte Leistungsforderungen abzuwehren. Letztlich dient die Verwendung des Begriffs „Störung“ somit dem Zweck, den Paradigmenwechsel in der Beurteilung psychischer Probleme aus ärztlicher/therapeutischer Sicht auch im Sprachgebrauch zu dokumentieren.
Die Klassifikation psychischer Störungen war lange Zeit länderspezifisch sehr unterschiedlich und hing auch von psychologischen oder medizinischen Schulen ab. Inzwischen haben sich jedoch zwei gängige Diagnose- und Klassifikationsschemata weitgehend durchgesetzt:
Traditionell war eine Einteilung in neurotische und psychotische Störungen üblich. Psychotische Störungen sind immer noch eine wichtige Störungskategorie, anstelle der Neurose haben sich jedoch meist konkretere Störungsbegriffe durchgesetzt. Dafür haben die Persönlichkeitsstörungen, die im DSM IV in einer eigenen "Achse" zusammengefasst sind, an Bedeutung gewonnen. Im ICD 10 besteht für sie nur die besondere Kategorie F60-69.
| Klassifikation nach ICD-10 | ||
|---|---|---|
| F00-F09 | Organische, einschließlich symptomatischer psychischer Störungen | |
| F10-F19 | Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen | |
| F20-F29 | Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen | |
| F30-F39 | Affektive Störungen | |
| F40-F48 | Neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen | |
| F50-F59 | Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen und Faktoren | |
| F60-F69 | Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen | |
| F70-F79 | Intelligenzminderung | |
| F80-F89 | Entwicklungsstörungen | |
| F90-F98 | Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend | |
| F99 | Nicht näher bezeichnete psychische Störungen | |
| ICD-10 online (WHO-Version 2006) | ||
Jeder ICD-Klasse wird ein bis zu fünfstelliger Schlüssel zugeordnet. Die ersten drei Stellen ergeben eine grobe Bezeichnung der Diagnose ("Dreisteller"). Psychische und Verhaltensstörungen werden nach ICD-10 in der F(00-99)-Klasse zusammengefasst.
Psychische Störungen sind weit verbreitet. Nach einer Studie der WHO leidet weltweit jeder vierte Arztbesucher daran. Deutsche Studien sprechen von ca. 8 Millionen Deutschen mit behandlungsbedürftigen psychischen Störungen. Die meisten würden jedoch nach einiger Zeit abklingen. Psychische Störungen gehören zu den häufigsten Beratungsanlässen in allgemeinmedizinischen Praxen [1].
Psychische Störungen sind derzeit die vierthäufigste Ursache für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen im Rahmen der GKV. Seit 1991 stieg die Zahl der Krankheitstage durch psychische Störungen um etwa 33 Prozent. Dieser ansteigende Trend zu psychischen Erkrankungen ist in der Arbeitsunfähigkeitsstatistik seit deren Einführung im Jahre 1976 zu beobachten (Stand: 2006). Das spiegelt sich auch im stationären Bereich (Krankenhaus) wieder: Seit 1986 stieg die Zahl der Krankenhausfälle von 3,8 Fällen je 1000 GKV-Versicherte auf 9,3 Fälle im Jahr 2005, was dem 2,5-fachen entspricht. [2]
Der Begriff psychische Störung und eine (positive) Diagnose ängstigen die Betroffenen oft. Deshalb sollte man als Therapeut mit dem Begriff vorsichtig umgehen und seine Bedeutung genau erklären. Andererseits ist die Heilung psychischer Erkrankungen ein Glücksspiel, wenn sie nicht erkannt und behandelt werden. Eine wichtige Aufgabe für Therapeuten besteht darin, dem Patienten das Gefühl der Stigmatisierung zu nehmen. Bei der Beurteilung psychischer Erkrankungen muss man beachten, dass sie teilweise eine wichtige Schutz- und Signalfunktion haben, d. h., nicht verschwinden können, ohne dass „sich etwas ändert“. Außerdem ergeben sich einige psychische Erkrankungen aus einem Wechselspiel zwischen dem Kranken und seiner Umwelt, so dass bei einer Behandlung die Umwelt des Kranken mit einbezogen werden sollte (Diathese-Stress-Modell der Ätiologie)
Viele psychische Erkrankungen sind heutzutage gut behandelbar. Abgesehen von den Spontanheilungen können sich Psychotherapie und Psychopharmaka ergänzen.
Mit der Ätiologie und den spezifischen Krankheitsbildern beschäftigen sich vor allem die Psychiatrie, die Klinische Psychologie, die Psychoanalyse und die Tiefenpsychologie, auch ganzheitlich und systemisch orientierte Ansätze wie etwa die Gestalttheorie. Körperliche Ursachen werden auch in der Neurologie erforscht.
Menschen mit psychischen Störungen und einer fehlenden Einsicht über die eigene Behandlungsnotwendigkeit können gegen ihren Willen - in der Regel wegen Selbst- oder Fremdgefährdung - in einer geschlossenen Anstalt untergebracht und ärztlich behandelt werden. Ohne richterliche Anordnung darf die Zwangsunterbringung längstens 24 Stunden betragen.
Eine zwangsweise Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung soll nur unter folgenden Bedingungen stattfinden:
Eine psychische Krankheit ist nicht immer eine psychische Behinderung, da es gelegentlich vorkommt, dass die Krankheit einmalig auftritt und - mit oder ohne Behandlung - wieder verschwindet.
1. Störung von psychischen Funktionen, wie Antrieb, Emotionale Stabilität, Denken, Wahrnehmung
2. Störung der Aktivität wie Selbstversorgung, Kommunikation, Bewältigung von Ausbildungs- oder Arbeitsanforderungen
3. Folgen der Störung von Beziehungen mit der Umwelt, Unterversorgungslagen, wie z.B. Verlust der Arbeit
Um Psychisch Behinderten zu helfen, wird in manchen Landkreisen ein Hilfeplan erstellt. Zur Hilfe bei psychischer Behinderung siehe auch Sozial- und Gemeindepsychiatrie.
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