Ein Punktesystem ist ein Regelwerk im nationalen Fahrerlaubnisrecht, mit welchem Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung sanktioniert werden. Der primäre Zweck des Punktesystems ist es, Personen, die wiederholt gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen, zu identifizieren und einheitliche Strafen und Bußgelder zu verhängen (Gleichbehandlung aller im Straßenverkehr auffällig gewordender Personen). Jeder Bürger kann den Stand seines Punktekontos selbst beobachten und sein Verhalten danach ausrichten.
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Rechtsordnungen, die ein Punktesystem verwenden, erlauben der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde eine individuelle Bewertung der Kraftfahrer nach ihrer Verkehrsbiografie. Kumulierungen von Punkten erfolgen nicht zufällig, sondern liegen im Verhalten und den Einstellungen des betreffenden Kraftfahrers begründet.
Rechtsordnungen mit Punktesystemen definieren in der Regel Maßnahmen und Hilfestellungen für die Betreffenden, um einen weiteren Punkteanstieg zu verhindern. Dabei ist zwischen freiwilligen und angeordneten Maßnahmen zu unterscheiden. Punktsysteme sind weltweit zu wichtigen Instrumenten der Verkehrssicherheit geworden, weil sie präventive Wirkungen entfalten. Ein Punktesystem wurde erstmals in Deutschland eingeführt.
In Deutschland erfolgt die Registrierung von Punkten nach den Regelungen des Straßenverkehrsgesetzes und der Fahrerlaubnisverordnung im Verkehrszentralregister des Kraftfahrtbundesamts in Flensburg.
Mit dieser Datei (im Volksmund Verkehrssünderkartei) wird ein bedeutsamer Beitrag zur Verkehrssicherheit geleistet. Die Einträge repräsentieren die individuelle Punktebelastung der jeweiligen Kraftfahrer. Das Punktesystem setzt lernpsychologisch sinnvoll auf die Wirkung der direkten Rückmeldung auf den Kraftfahrer. Jeder kann auf einfache Weise feststellen, wie weit er sich dem drohenden Entzug der Fahrerlaubnis genähert hat und sein Verhalten daran orientieren. Befürworter sehen darin positive Auswirkungen des Punktesystems auf die Verkehrssicherheit. Das Punktesystem setzt wesentliche Erkenntnisse der Verkehrspsychologie um, die auf Verhaltens- und Einstellungsänderung und die Lernfähigkeit der beteiligten Kraftfahrer setzt. Einsichtsbereitschaft, Selbstreflexion und Lernfähigkeit sind elementare Bestandteile der Mobilitätskompetenz eines Kraftfahrers.
Bei Erreichen von acht Punkten wird der Betroffene kostenpflichtig ermahnt und auf die Möglichkeit eines freiwilligen Punkteabbaus hingewiesen.
Durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem Aufbauseminar für Punkteauffällige (ASP) oder eine verkehrspsychologische Beratung kann die Punktezahl aktiv reduziert werden. Bei einem Punktestand von nicht mehr als acht Punkten lassen sich vier Punkte abbauen, bei einem Punktestand von neun bis 13 Punkten immer noch zwei Punkte. Erst bei Erreichen von 14 Punkten wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar verbindlich angeordnet (ohne Punkteabzug). Die Nichtteilnahme am angeordneten Aufbauseminar innerhalb der gesetzten Frist führt zur Entziehung der Fahrerlaubnis.
Die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar bzw. einem besonderen Aufbauseminar für alkohol- oder drogenauffällige Kraftfahrer führt bei neun bis 13 Punkten zu einem Punkteabzug von zwei Punkten. Es besteht keine Wahlfreiheit zwischen Aufbauseminar und verkehrspsychologischer Beratung, sondern eine zwingende zeitliche Abfolge.
Zwischen 14 und 17 Punkten kann eine verkehrspsychologische Beratung stattfinden, um zwei Punkte abzubauen, sofern die Teilnahme am Aufbauseminar nachgewiesen ist. In vielen Fällen kann damit dem Fahrerlaubnisentzug vorgebeugt werden.
Bei 18 und mehr Punkten verliert der Fahrer seine Fahrerlaubnis und benötigt zur Wiedererlangung eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) mit positiver Bewertung. 18 und mehr Punkte erreichen lediglich ca. 0,1 % aller Kraftfahrer in Deutschland.
Die Bepunktung erfolgt auf einer Skala von eins bis sieben Punkten. Dabei werden Ordnungswidrigkeiten mit einem bis vier Punkten und Straftaten mit fünf bis sieben Punkten bewertet. Bei Erreichen von 18 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Die Anzahl der Punkte richtet sich nach einer sehr umfangreichen Anlage zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV), sowie dem Bußgeldkatalog. Je nach Schwere des Verkehrsverstoßes sind bei Ordnungswidrigkeiten bis zu vier Punkte, bei Straftaten bis zu sieben Punkte vorgesehen. Verwarnungsgeldverstöße (derzeit unter 40 Euro) werden in der Kartei nicht erfasst.
Die Eintragungen werden nach einer gewissen Zeitdauer automatisch getilgt, wobei die Frist mit der Rechtskraft des letzten Eintrags beginnt. Kommt kurz vor dem Ende der Löschungsfrist ein neuer Eintrag hinzu, werden die früheren Einträge erst nach Ablauf der Löschungsfrist des letzten Eintrages gelöscht (Tilgungshemmung). Die Frist beträgt bei Ordnungswidrigkeiten zwei Jahre, bei Straftaten, die mit Alkohol oder Drogen in Zusammenhang stehen, zehn Jahre und bei allen anderen Straftaten fünf Jahre.
Bei Ordnungswidrigkeiten werden die Punkte auch bei einer vorliegenden Tilgungshemmung nach fünf Jahren gelöscht (Ausnahmen: Ordnungswidrigkeiten nach § 24a StVG - Alkohol/Drogen am Steuer).