„Qualitätswein mit Prädikat“ ist die höchste Qualitätsstufe bei deutschen Weinen. Ein «Qualitätswein mit Prädikat» heißt von nun an «Prädikatswein». Das Bundeskabinett beschloss am 9. August 2006 in Berlin eine entsprechende Änderung des Weingesetzes. «Das ist der Wunsch der Winzer aus der Region», sagte Vize-Regierungssprecher Thomas Steg in Berlin. Die Vereinfachung der Begriffe hatte sich bereits in der Vermarktung durchgesetzt und soll ab Beginn des Weinwirtschaftjahres 2007/2008 gelten. Hierbei wird den Betrieben eine Übergangsfrist von zwei Jahren gewährt.[1]
Die Hauptunterschiede zum „Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete“ sind das Verbot der Chaptalisation und die Beschränkung auf eine einzige Rebsorte. Die Prädikate lauten: Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese und Eiswein. Beim Verschnitt verschiedener Sorten von „Qualitätswein mit Prädikat“ wird die entstandene Cuvée zum „Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete“ rückgestuft.
Das minimale Mostgewicht für die verschiedenen Prädikate beim Qualitätswein mit Prädikat variiert je nach Anbaugebiet und Rebsorte. Als Richtwerte können gelten: