| Oberhaupt | Kirchenflagge |
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| Basisdaten | |
| Gründungsdatum: | um 33 |
| Oberhaupt: | Papst Benedikt XVI. (Joseph Ratzinger) |
| Leitungsgremium: | Römische Kurie |
| Mitglieder: | 1.085.577.000 (Stand: 2003) |
| Gemeinden: | 410.000 |
| Geistliche: | 405.450 |
| Anschrift: | Via della Conciliazione 54 SCV-00120 Vatikanstadt |
| Website: | www.vatican.va |
Die römisch-katholische Kirche (v. griech. καθολικός katholikos „allgemein“) ist die zahlenmäßig größte Konfession innerhalb des Christentums. Sie umfasst 23 Teilkirchen mit eigenem Ritus, darunter die (zahlenmäßig größte) lateinische Kirche und die unierten Ostkirchen. Mit den anglikanischen, den altkatholischen und den orthodoxen Kirchen teilt die katholische Kirche die Siebenzahl der Sakramente und das Weiheamt, aufgegliedert in Bischof, Priester und Diakon (Klerus). Unterscheidendes Merkmal ist die Anerkennung des Primats des Papstes.
Der römisch-katholischen Kirche gehören weltweit etwa 1,1 Milliarden Gläubige an[1]; in Deutschland sind es rund 26 Millionen Gläubige.
Inhaltsverzeichnis |
Die Bezeichnung „römisch-katholische Kirche“ ist ein konfessioneller Begriff, der in der Folge der Reformation zur einfacheren Unterscheidung der gespaltenen christlichen Bekenntnisse entstanden ist. Gemeint ist die katholische Kirche, die den Primat des Papstes anerkennt. Da der katholische Kirchenbegriff eine konfessionelle Verfassung der Kirche wegen ihrer Singularität nicht kennt, hat sie Schwierigkeiten mit dieser Bezeichnung. Gleichwohl weisen offizielle Dokumente im ökumenischen Dialog – wohl aus Vereinfachungsgründen – bisweilen die Bezeichnung „römisch-katholisch“ auf. Die Verwendung der Bezeichnung „römisch-katholische Kirche“ widerspricht jedoch nicht dem katholischen Glauben, da „römisch“ durchaus ein Merkmal der Kirche ist, nämlich die Leitung der Kirche durch den Nachfolger des, nach tradierter kirchlicher Sichtweise, in Rom begrabenen Petrus.
In der Regel aber bezeichnet sich die römisch-katholische Kirche selbst nur mit „katholische Kirche“ oder theologisch gelegentlich ausführlich als „die eine, heilige, katholische und apostolische Kirche“. Die Bezeichnung „lateinische Kirche“ bezieht sich auf die (katholische) Kirche des Abendlandes (im Gegensatz zu den unierten Ostkirchen). Wenn in diversen kirchlichen Texten, wie z. B. Konzilsdokumenten von der „heiligen römischen Kirche“ oder kurz von der „römischen Kirche“ die Rede ist, ist damit die Diözese von Rom gemeint, der in katholischer Auffassung aufgrund des Primats des Bischofs von Rom über die ganze katholische Kirche ebenfalls eine besondere Bedeutung für die ganze Kirche zukommt. Daneben wird die Bezeichnung „römisch-katholischen Kirche“ sowohl in der Literatur als auch in Publikationen kirchlicher Stellen häufig als synonymer Ausdruck für „lateinische Kirche“ in der Gegenüberstellung zu den unierten katholischen Ostkirchen (entsprechend „griechisch-katholische Kirchen“, „syrisch-katholische Kirche“ usw.) verwandt; in diesem Sprachgebrauch bezieht sich „römisch“ auf den Ritus und gemeint ist nur die lateinische (westliche) Teilkirche.
Im allgemeinen und amtlichen Sprachgebrauch, vor allem in westlichen Ländern, werden die Bezeichnungen „katholische Kirche“ und „römisch-katholische Kirche“ in der Regel synonym verwendet. In Deutschland ist die Bezeichnung „katholisch“ auch namensrechtlich geschützt und darf (ohne unterscheidenden Zusatz) als Bezeichnung nur für Einrichtungen und Veranstaltungen der römisch-katholischen Kirche benutzt werden.
Die katholische Kirche versteht sich auch theologisch als die katholische Kirche: Nach ihrer Auffassung kann es nur eine katholische, d. h. universelle Kirche Jesu Christi geben, und in ihr selbst ist diese eine Kirche auf so einzigartige Weise verwirklicht, dass es keine andere katholische Kirche geben kann.
Dies widerspricht dem Selbstverständnis einer ganzen Reihe von anderen Kirchen, die sich selbst als „katholisch“ verstehen, sei es, dass sie sich mit einem der katholischen Kirche ähnlichen Ausschließlichkeitsanspruch als die eine, wahre katholische Kirche sehen, sei es, dass sie sich als Teil einer weiter verstandenen katholischen Kirche sehen, die auch weitere konfessionell verfasste Kirchen umfasst. Solche Kirchen verwenden in offiziellen Texten für die katholische Kirche in der Regel auch die Bezeichnung „römisch-katholische Kirche“, selbst wenn im Alltag Angehörige dieser Kirchen meist dem allgemeinen deutschen Sprachgebrauch folgen.
Im altkirchlichen Sprachgebrauch war die Selbstbezeichnung katholikos immer exklusiv gemeint und schloss konstitutiv die volle Sakramentsgemeinschaft ein.
Siehe auch: katholisch
Ein Bischof (v. griech. ἐπίσκοπος „Hüter, Aufseher“) ist seit ca. 100 n. Chr. Vorsteher der katholischen Gemeinde in einer Stadt und den umliegenden Dörfern. Der Bereich eines Bischofs heißt Bistum oder Diözese (v. griech. διοίκησις „Verwaltung“), die Stadt ist der Bischofssitz. (Als Deutschland christianisiert wurde, gab es keine Städte, daher wurden die Diözesen ziemlich große ländliche Bezirke. Noch heute sind die Diözesen hier viel größer als z. B. in Italien, wo es schon in der Antike richtige Städte gab.)
In den ersten 3 Jahrhunderten bildeten sich die Kirchenprovinzen heraus. Eine Kirchenprovinz umfasst mehrere Diözesen, der Vorsteher heißt Metropolit. Im Deutschen nennt man ihn normalerweise Erzbischof und diejenige Diözese, deren Bischof der Erzbischof ist, heißt auch Erzbistum. Der Sitz eines Erzbischofs ist die Metropole (= Mittel-polis, Großstadt, Hauptstadt). In der römisch-katholischen Kirche haben die Metropoliten an Bedeutung verloren. Es ist heute mehr ein formaler Vorrang.
Bis 451 n. Chr. wurden die fünf „wichtigsten“ Metropoliten zu Patriarchen (Rom, Konstantinopel, Alexandria, Antiochia, Jerusalem). Der Streit zwischen Rom und Konstantinopel führte dazu, dass sich die westliche Kirche schließlich von der östlichen (orthodoxen) trennte.
Heute gibt es etwas über 10 Patriarchate, wichtig ist vor allem Konstantinopel. Im Westen gab es nur einen Patriarchen (Rom), der sehr viele Rechte auf Rom konzentrierte, während die Patriarchate im Osten wesentlich selbständiger blieben. Einige östliche Bistümer haben sich im Laufe der Geschichte mit Rom versöhnt (uniert), meist unter dem Einfluss weltlicher Herrscher (Siebenbürgen, Ukraine u. a.). Bis auf die syro-maronitische und die italo-albanische Kirche lassen sich alle unierten Kirchen einer orthodoxen oder orientalischen Herkunftskirche zuordnen, von der sie sich mit der Unterordnung unter den Papst abgespalten haben. Bedingt durch diese historischen Entwicklungen gibt es heute an manchen Orten mehrere Bischöfe, etwa einen orthodoxen Bischof, einen Bischof der mit Rom unierten Kirche und einen lateinischen Bischof. Die unierten Kirchen haben den Ritus ihrer Herkunftskirchen in der Regel behalten und werden entsprechend bezeichnet. So heißen beispielsweise Kirchen, deren Ritus auf die griechische Kultur des antiken oströmischen Reiches zurückgeht (byzantinischer Ritus), „griechisch-katholisch“, usw. usf.
Siehe auch: Geschichte der Römisch-Katholischen Kirche
Die katholische Kirche besteht aus 23 Kirchen, deren weitaus größte die Lateinische Kirche ist. Die übrigen 22 Kirchen teilen sich auf die anderen Ritenfamilien auf; es sind Teile anderer Kirchen, die sich im Laufe der letzten 1000 Jahre mit Rom versöhnt haben, ihren historisch gewachsenen Ritus aber beibehalten. Nur die Maroniten haben keinen orthodoxen Gegenpart; sie gehören gänzlich zur katholischen Kirche.
Äußeres Merkmal der Zugehörigkeit zur katholischen Kirche ist neben der gemeinsamen Glaubenslehre die Anerkennung des päpstlichen Primats, d.h. der spirituellen und juristischen Leitungsfunktion des Papstes. Dieser übt jedoch nur über die Lateinische Kirche patriarchale Gewalt aus; die übrigen Teilkirchen haben meist eigene Patriarchen oder Großerzbischöfe.
In der Erklärung Dominus Iesus der Kongregation für die Glaubenslehre heißt es dazu erläuternd:
„Es gibt also eine einzige Kirche Christi, die in der katholischen Kirche subsistiert und vom Nachfolger Petri und von den Bischöfen in Gemeinschaft mit ihm geleitet wird. Die Kirchen, die zwar nicht in vollkommener Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen, aber durch engste Bande, wie die apostolische Sukzession und die gültige Eucharistie, mit ihr verbunden bleiben, sind echte Teilkirchen. Deshalb ist die Kirche Christi auch in diesen Kirchen gegenwärtig und wirksam, obwohl ihnen die volle Gemeinschaft mit der katholischen Kirche fehlt, insofern sie die katholische Lehre vom Primat nicht annehmen, den der Bischof von Rom nach Gottes Willen objektiv innehat und über die ganze Kirche ausübt.“
Nach dem Annuario Pontificio 2005 gibt es in der katholischen Kirche die folgenden Teilkirchen:
Als unverzichtbares Strukturelement wird das Petrusamt mit seinem Primats-Anspruch angesehen, das gemäß katholischer Lehre von Petrus (Matthäus 16,18 EU) auf alle seine Nachfolger im römischen Bischofsamt übergeht. Die katholische Kirche ist hierarchisch strukturiert. Der Katholizismus unterscheidet sich objektiv feststellbar dadurch von allen anderen christlichen Konfessionen, dass gemäß dem „petrinischen Prinzip“ an einer Überordnung der Kirche über Politik, Staats- und Gesellschaftsordnung festgehalten wird. Die Religion ist nicht Privatsache, sondern dem Christentum kommt ein öffentlicher Autoritätsanspruch zu, der sich im Papsttum manifestiert. Unmittelbare Privilegien in Staat und Gesellschaft beansprucht die katholische Kirche jedoch seit dem II. Vatikanischen Konzil (1962-1965) ausdrücklich nicht mehr. Sie hat in ihrer Erklärung zur Religionsfreiheit das Vorrecht jeder einzelnen menschlichen Person vor dem Durchsetzungsanspruch einer institutionell objektivierten Religiosität anerkannt, ohne jedoch ihr Selbstverständnis, die wahre Kirche Christi zu subsistieren, zu ändern. Einige Theologen, wie zum Beispiel der suspendierte Priester Gotthold Hasenhüttl, fordern einen Paradigmenwechsel in dieser Strukturfrage.
An der Spitze der katholischen Kirche steht der Papst. Er ist höchste Autorität in Fragen der Lehre und der Kirchenordnung (siehe päpstliche Unfehlbarkeit). Allgemein verbindliche Leitsätze werden als Enzykliken und Instruktionen veröffentlicht.
Ihm zur Seite stehen als seine engsten und wichtigsten Mitarbeiter die Kardinäle; sozusagen das Domkapitel des Papstes. Manche Kardinäle arbeiten in der Kurie, der kirchlichen Zentralverwaltung in Rom (Kurienkardinäle); andere sind Erzbischöfe oder Bischöfe in verschiedensten Staaten der Welt (s. u.). Jeder Kardinal bis auf wenige Ausnahmen ist ein geweihter Bischof.
Alle Bischöfe (auch der Papst) haben von der Weihe her die gleiche Stufe. Von der Leitungsgewalt steht der Papst an der Spitze, gefolgt von den Metropoliten, das sind die Vorsteher einer Kirchenprovinz, und den Diözesanbischöfen, meist kurz Bischöfe genannt. Ein Bischof ist Leiter einer Ortskirche, in der Regel einer Diözese (anderer Name: Bistum). Erzbischof ist für sich gesehen ein reiner Ehrentitel ohne besondere Leitungsgewalt.
Regional ist die katholische Kirche in Ortskirchen (Diözesen) gegliedert. Kirchenprovinzen bestehen aus mehreren Diözesen und stellen eine Zwischenebene zum Papst dar. Sie bestehen im lateinischem Ritus aus einem Metropolitanbistum, welches im lateinischem Ritus immer auch ein Erzbistum ist,[2] und mehreren weiteren Bistümern, die auch als Suffragane (Suffraganbistümer) bezeichnet werden. Die Bischöfe eines oder mehrerer Staaten treffen regelmäßig in Bischofskonferenzen zusammen (siehe auch Bistum).
Der Heilige Stuhl unterhält als originäres Völkerrechtssubjekt diplomatische Vertretungen bei den Staaten. Diese werden durch einen Nuntius geleitet, welchem zudem die Aufrechterhaltung der Verbindung zu den Ortskirchen übertragen ist. Der Nuntius besitzt stets die Bischofsweihe und ist als solcher Inhaber eines Titularerzbistums.
Die Weihbischöfe sind stets Titularbischöfe und unterstützen den Bischof einer Diözese. Sie sind vollwertige Bischöfe im Sinne der Sakramentenlehre, besitzen aber – da nur Bischöfe eines Titularbistums und in der Diözese, in der sie eingesetzt werden, sozusagen „Fremde“ – keinerlei eigene Vollmachten dort und werden von den Residenzbischöfen mit Sakramentenspendungen und Visitationen beauftragt.
Mitarbeiter der Bischöfe sind die Priester und für den nicht priesterlichen Dienst die Diakone. Die Gläubigen selbst sind lokal zu Pfarreien (regional auch Pfarren) zusammengeschlossen, denen ein Priester als Pfarrer vorsteht. Verwaltungsrechtlich werden manchmal mehrere Pfarreien zu einem Dekanat zusammengefasst und vom zuständigen Bischof wird ein Pfarrer der betroffenen Pfarreien zum Dechant (Dekan) ernannt. Zunehmend werden in einigen Ländern, so auch in Deutschland, vor allem wegen des Priestermangels auch mehrere Pfarreien zu einer Seelsorgeeinheit (auch Pfarrverband) zusammengefasst, wobei die Pfarreien aber in vielen Bereichen selbständig bleiben. Für die Ämter des Bischofs und des Priesters ist in der lateinischen Kirche der Zölibat regelmäßig vorgeschrieben; Diakone müssen sich vor der Diakonsweihe zwischen Ehe und Zölibat entscheiden. In den unierten Kirchen können auch Priester heiraten.
Katholische Studentengemeinden sind eine spezielle Form von Pfarrei. Sie sind meist nicht selbstständig, sondern einer bestehenden Ortspfarrei angegliedert, unterstehen aber direkt dem Bistum.
Daneben gibt es zahlreiche Gemeinschaftsformen, von losen Bewegungen über Säkularinstitute bis hin zu einer großen Zahl von Ordensgemeinschaften. In Deutschland sind viele katholische Jugendverbände im Bund der deutschen katholischen Jugend (BDKJ) organisiert. Die Zahl vom BDKJ unabhängiger Jugendbewegungen, die vor allem in neuen geistlichen Gemeinschaften beheimatet sind, wächst. Zur katholischen Kirche gehören einige regionale und überregionale Hilfswerke, die sich der Linderung von Armutsfolgen widmen. Im deutschen Raum bekannt ist z. B. die Caritas. Die katholische Kirche gilt mit rund 100.000 Beschäftigten in Deutschland als der größte Arbeitgeber. Eine deutsche Eigenheit ist die Tatsache, dass der Staat für die Kirche die Kirchensteuer erhebt, mit der die Kirche u. a. ihre sozialen Einrichtungen erhält.
Alle Stände und Gemeinschaften der Kirche bilden gemeinsam das Gottesvolk. Jeder Katholik hat durch Taufe, Kommunion und Firmung Anteil an der Sendung der Kirche in die Welt (Laienapostolat, vgl. Zweites Vatikanisches Konzil).
Wie die Kirche selbst hat auch der Gottesdienst eine bestimmte Struktur, so dass es dem katholischen Christen möglich ist, an jedem Gottesdienst des gleichen Ritus auch im Ausland teilzunehmen. Auch das katholische Kirchenjahr bietet immer wiederkehrende Feste und Gedenktage.
In der Bundesrepublik Deutschland zählte die katholische Kirche 2005 25,905 Millionen Mitglieder, oder 31,4 Prozent der Gesamtbevölkerung. Rund 3,7 Millionen besuchen sonntags die Eucharistiefeier, oder fast 4,5 Prozent der Gesamtbevölkerung.
In Österreich zählte die katholische Kirche 2005 5.662.838 Menschen (68,5 Prozent der Gesamtbevölkerung) zur römisch-katholischen Kirche. 753.701 Gläubigen oder 9 % der Gesamtbevölkerung besuchen Sonntags die Eucharistiefeier. [3]
In der Schweiz leben gemäß Volkszählung von 2000 3.047.887 Katholiken, was 41,8 Prozent der Gesamtbevölkerung entspricht. [4]
In den Niederlanden zählte die katholische Kirche 2005 4,406 Millionen Mitglieder, oder 27,2 Prozent der Gesamtbevölkerung. Rund 0,35 Millionen besuchen am Wochenende die Kirche, von denen schätzungsweize 0,25 Millionen sonntags die Eucharistiefeier, oder ca. 1,5 Prozent der Gesamtbevölkerung.
Die Morallehre der katholischen Kirche ist seit den Anfängen dadurch geprägt, an den Idealen der Bergpredigt festzuhalten und zugleich den Bedingungen der irdischen Realität Rechnung zu tragen. In früheren Jahrhunderten war regelmäßig der Vorwurf zu großer Laxheit Grund für Kritik und Abspaltungen (Montanismus, Novatianismus, Donatismus, Katharer, Waldenser). Heute entzündet sich die Kirchenkritik meist an vermeintlich zu hohen Idealen, gepaart mit dem Vorwurf der Heuchelei und Doppelmoral, so zum Beispiel im Bezug auf Sexualität, aber auch auf eklektische und inkonsistente Auslegung der Bibel im Bezug auf Moral sowie inkohärente Anwendung dessen was als Morallehre der katholischen Kirche bezeichnet wird.
Der Bergpredigt folgend sind die zentralen katholischen Wertsetzungen Liebe, Wahrheit, Gewaltlosigkeit, Besitzverzicht, Treue, Keuschheit. Die Umsetzung in kirchliches und, wo möglich, staatliches Recht geschieht in immer neuen Anläufen und unter innerkirchlichen und gesellschaftlichen Konflikten.
Lange waren Themen wie Eid, Wehrpflicht oder Kapitalismus umstritten. Hier ist die katholische Morallehre traditionell eher kompromissbereit. Seit etwa 1968 steht mit der Enzyklika Humanae Vitae zeitgleich mit den soziokulturellen Umwälzungen fast ausschließlich die Ehe- und Sexualmoral im Mittelpunkt der Beachtung und Auseinandersetzung. Das kirchliche Lehramt hat sich immer wieder eindeutig im Sinn der Zusammengehörigkeit von Sexualität, lebenslanger Treue und Fortpflanzung und damit gegen Ehescheidung, „künstliche“ Empfängnisverhütung und die Gleichwertigkeit der Homosexualität ausgesprochen. Ebenso kompromisslos wird der Lebensschutz vertreten und Abtreibung, Euthanasie, Klonen, Todesstrafe, Eugenik und Angriffskrieg abgelehnt.
Viele Positionen sind aber auch innerkirchlich seit langem umstritten. Die katholische Moraltheologie vertritt die Ansicht, dass die Werte des Evangeliums dem Naturrecht nicht widersprächen, sondern sein letzter und höchster Ausdruck seien. Diesen naturrechtlichen Ansatz und die kirchliche Lesart der im Neuen Testament grundgelegten Moral zu vermitteln gelingt der Kirche jedoch immer weniger. Auch Kirchgänger leben – oft im stillen Einverständnis mit ihren Seelsorgern vor Ort – in einem sogenannten vertikalen Schisma: Die immer wieder von Rom eingeschärften Weisungen werden in der Praxis entweder ignoriert oder mit innerer Emigration beantwortet.
Die Verständigung und der Austausch mit anderen christlichen Glaubensgemeinschaften wird gesucht und gepflegt, insbesondere mit den östlich-orthodoxen Kirchen, der anglikanischen Kirche und den evangelischen Kirchen und Gemeinschaften. Die römisch-katholische Kirche ist zwar kein Mitglied im Ökumenischen Rat der Kirchen (ÖRK), seit 1965 gibt es aber eine gemeinsame Arbeitsgruppe. Außerdem arbeitet sie in der Kommission für Glauben und Kirchenverfassung als Vollmitglied mit und steht der Kommission für Weltmission und Evangelisation beratend zur Seite. Auf regionaler, nationaler und lokaler Ebene ist die römisch-katholische Kirche Mitglied in zahlreichen ökumenischen Organisationen.
Man setzt auch auf den Dialog mit anderen Religionen, wie weltweite religiöse Treffen zeigen, die auf Initiativen des Vatikan zurückgehen.
Aufgrund ihres Kirchen-, Amts- und insbesondere Eucharistieverständnisses ist sie gegen Interzelebration und Interkommunion (siehe auch: Lima-Erklärung des ÖRK). Nach dem ökumenischen Kirchentag 2003 gab es Sanktionen von Seiten der katholischen Kirche gegen Pfarrer Bernhard Kroll, der am 31. Mai 2003 in der Berliner Gethsemanekirche am evangelischen Abendmahl teilgenommen hatte. Prof. Dr. Hasenhüttl wurde vom Dienst suspendiert, nachdem er am 29. Mai 2003 in der gleichen Kirche evangelischen Christen katholisch geweihte Hostien gereicht hatte. Nach Ansicht der katholischen Kirche ist im konsekrierten Brot und Wein Jesus Christus real präsent. Diese Auffassung vertreten auch die übrigen katholischen Kirchen sowie die Lutheraner und die Methodisten. Alle anderen evangelischen Kirchen lehnen die Realpräsenz ab und sehen im Abendmahl einen symbolischen Erinnerungsakt. Aus diesem Grunde verpflichtet die katholische Kirche ihre Gläubigen dazu, nur an der Eucharistiefeier der eigenen Kirche teilzunehmen und erlaubt den Empfang der Kommunion Angehörigen getrennter Konfessionen nur unter besonderen Umständen. In bestimmten Notfällen wie Lebensgefahr darf ein katholischer Priester die Sterbesakramente auch Mitgliedern anderer Denominationen spenden. 2004 hat Papst Johannes Paul II. in der Enzyklika Ecclesia de Eucharistia noch einmal die Bedeutung der Eucharistie unterstrichen und dazu aufgerufen, jedem Missbrauch vorzubeugen.
Die Katholische Kirche ist in weiten Teilen Mittel- und Südamerikas verbreitet, in Südeuropa (Spanien, Italien, Portugal, Kroatien, Slowenien, Malta), Westeuropa (Frankreich, Belgien, Österreich, Süddeutschland, Irland), Osteuropa (Polen, Litauen, Tschechien, Slowakei) und in einigen Teilen Afrikas (Kongo, Gabun, Kamerun, Madagaskar, Mozambique, ...). In Asien beschränkt sich ihr Einfluss auf Südkorea, Osttimor, Macau, Palau und die Philippinen.
Weltweit gibt es etwa 1,1 Mrd. römisch-katholische Christen, der jährliche Zuwachs 2004 entsprach dem allgemeinen Zuwachs der Weltbevölkerung. Der Anteil der Katholiken an der Weltbevölkerung beträgt 17,2 Prozent.[5] Die Zahl der Diözesan- und Ordenspriester beträgt ca. 406.000.[6] Die Katholische Kirche ist zudem mit etwa 1,2 Mio Angestellten der weltweit größte Arbeitgeber.
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