Ramon de Penyafort (* um 1175 in Katalanien, zum Teil in der deutschsprachigen Literatur als Raimund de Penyafort oder Raimundus de Penyafort bezeichnet) war ein spanischer Kirchenrechtler.
In seiner Jugend wurde er an der Kathedralschule in Barcelona in Philosophie und Theologie unterrichtet und lehrte diese Fächer nach Vollendung seiner Ausbildung. Um 1210 nahm er dann ein Studium der Rechtswissenschaften und des Kirchenrechts an der Universität von Bologna auf, an der er sechs Jahre später zum Doktor beider Rechte promoviert wurde. Im Anschluss lehrte er Kirchenrecht außerhalb Bolognas. Nach seiner Rückkehr in die Heimat schloss er sich dem Dominikanerorden an, in welchem er die Ämter des Pönitentiars und des Generalmagisters bekleidete.
Sein Hauptwerk ist neben den zahlreichen Rechtsgutachten für angesehene Landsmänner und den Regeln des Dominikanerordens die Schrift Summa des casibus poenitentiae , welche wesentliche Entwicklungen des weltlichen Strafrechts vorzeichnete. Am bekanntesten bleibt dennoch das im Auftrag von Papst Gregor IV. angefertigte Liber Extra (1230–1234), welches die nach dem Gratianischem Dekret verfassten Dekretalien in eine strukturierte und redigierte Form brachte. Dieses Liber Extra wurde im folgenden vom Papst für allein gültig erklärt, womit dessen Rechtsetzungsmacht in der Kirche ihren Zenit erreicht hatte.