Rat des Kreises
Rat des Kreises steht für:
- den Kreistag eines Landkreises der Bundesrepublik Deutschland
- den „Rat des Kreises“ als territoriales Staatsorgan der DDR (Exekutive), vgl. Rat der Stadt (DDR)
 |
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. |