Realunion ist im Gegensatz zur Personalunion eine verfassungsrechtlich festgelegte Verbindung selbstständiger Staaten, nicht nur durch Personalunion, sondern auch durch gemeinsame Institutionen.
Beispiele sind:
Realunion zwischen Schleswig und Holstein seit 1460 (up ewig ungedeelt).
Realunion zwischen Dänemark und Norwegen zwischen 1509-1814