Das Rechnungswesen (RW) – im wörtlichen Sinne Rechnungslegung – als Teilgebiet der Betriebswirtschaftslehre dient der systematischen Erfassung, Überwachung und informatorischen Verdichtung der durch den betrieblichen Leistungsprozess entstehenden Geld- und Leistungsströme.
Zum einen werden Geld- und Güterströme in einem Unternehmen dokumentiert, um gegenüber Außenstehenden Rechenschaft (externes Rechnungswesen) ablegen zu können, zum Beispiel gegenüber dem Finanzamt, den Banken oder auch Kostenträgern im Gesundheitswesen. Zum anderen soll das Rechnungswesen dem Unternehmer aber auch die Daten liefern, die zur Steuerung und Planung der Unternehmung notwendig sind (internes Rechnungswesen).
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Das Rechnungswesen untergliedert sich in vier Teilbereiche.
Das externe Rechnungswesen (engl. Financial Accounting) bildet im Gegensatz zum internen Rechnungswesen die finanzielle Situation des Unternehmens nach außen ab (Finanzbuchhaltung). Dargestellt wird die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens, gegliedert in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Rechtliche Grundlage ist das Handelsgesetzbuch (HGB) in Deutschland.
Das interne Rechnungswesen (engl. Management Accounting) beschäftigt sich im Gegensatz zum externen Rechnungswesen insbesondere mit der Planung, Kontrolle und Koordination bewerteter Unternehmensprozesse im Hinblick auf die Maximierung des Unternehmenserfolgs. Die so ermittelten Informationen sollen der objektiven Fundierung von Entscheidungen des Managements dienen. Dazu werden die Quellen des Erfolgs eines Unternehmens, insbesondere mit Hilfe des Instrumentariums der Kosten- und Leistungsrechnung und der Investitionsrechnung, analysiert und oftmals zu einem umfassenden Controllingkonzept ausgebaut.
Das interne Rechnungswesen ist prinzipiell nicht an die handels- und steuerrechtlichen Auflagen und Publizitätspflichten des externen Rechnungswesen gebunden, kann von daher auch mit abweichenden und zusätzlichen Bewertungsansätzen arbeiten. Neben möglichen unterschiedlichen Bewertungsansätzen für Faktorpreise sind zusätzliche bzw. abweichende Kosten unter dem Begriff kalkulatorische Kosten einzuordnen. Kalkulatorische Kosten können sein Zins (inkl. Risiko), Unternehmerlohn, Abschreibung, Miete, etc. Ferner ist die Betrachtung im Gegensatz zum externen Rechnungswesen überwiegend zukunftsorientiert, d. h. sie operiert mit Standard- und Planwerten. In der Regel werden auch die Komponenten des Gesamterfolgs auf Ebene der einzelnen Produkte und Dienstleistungen ermittelt und analysiert.
Die Planungsrechnung beschäftigt sich mit unternehmens- und betriebsbezogener Vorschaurechnung unter Anwendung betriebwirtschaftlicher Methoden. Sie dient der Entscheidungsvorbereitung für diverse Bereiche und Strategien der Unternehmen.
Wichtigste rechtliche Grundlagen zum Rechnungswesen in Deutschland sind einerseits das Handelsgesetzbuch (§§ 238 ff HGB), andererseits das Steuerrecht, hierbei besonders die Abgabenordnung (AO). Aber auch die Empfehlungen des Deutschen Rechnungslegungs-Standards-Committees sind unter Umständen von Bedeutung.
In der Schweiz muss die Rechnungslegung mindestens nach Obligationenrecht (OR) erfolgen. Um eine grössere Transparenz für die Anleger zu erhalten, wurden die Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (FER oder Swiss GAAP FER nicht zu verwechseln mit IFRS) als Mindeststandard eingeführt, nach dem Unternehmen ihre Bilanzen und Erfolgsrechnungen aufbauen und gliedern. Speziell in der Schweiz ist auch die Problematik der Stillen Reserven zu beachten.
Weitere Grundlagen sind die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB), die International Financial Reporting Standards (IFRS) (Internationale Rechnungslegung) und für Unternehmen mit US-Bezug die United States Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP).
Finanzen, Betriebswirtschaftslehre, Finanzbuchhaltung, Jahresabschluss, Wirtschaftsprüfer, Bilanz, Erfolgsrechnung
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