Rechtsberater (RB) sind bei der Bundeswehr bei den Kommandobehörden der Streitkräfte von der Divisionsebene (oder vergleichbaren Truppenteilen und Dienststellen) an aufwärts als persönliche Berater des Befehlshabers, Kommandeurs oder Amtschefs eingesetzt.
Sie beraten insbesondere in Fragen des Wehrrechts und des Völkerrechts. In bewaffneten Konflikten ist der Rechsberater Berater in Fragen des humanitären Völkerrechts. Beabsichtigte Verstöße hat der Rechtsberater eindeutig zu kennzeichnen. Die Rechtsberater bei den Einleitungsbehörden sind im Nebenamt Wehrdisziplinaranwälte. Sie führen grundsätzlich im Auftrag der Einleitungsbehörde Ermittlungen durch und vertreten sie bei Gericht.