Die Rechtslinguistik ist eine neue Teilwissenschaft sowohl der Linguistik als auch der juristischen Methodenlehre.
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Die Rechtswissenschaft wie auch die Rechtspraxis (Gericht) betrachtet die Klärung und Definition von sprachlichen Begriffen als ihre ureigene Domäne. Während für die Klärung anderer Fachfragen in Prozessen eigene Sachverständige herangezogen, klären Gerichte linguistische Fragen selbst.
Der Rechtsstaat strebt durch eine einheitliche Rechtssprache eine größtmögliche Eindeutigkeit seiner Begriffe wie auch relative Verständlichkeit für Bürgerinnen und Bürger an. Nicht zuletzt deshalb ersetzten die modernen Nationalsprachen das Lateinische als Sprache des Rechts. Auch aus diesem Grund unterhält die Gesellschaft für deutsche Sprache ein spezielles Büro beim Deutschen Bundestag, das in dessen Auftrag Gesetzentwürfe und Verordnungen auf sprachliche Richtigkeit und Verständlichkeit prüft. Eine ähnliche sprachliche Prüfung von der Rechtstexten gab es in Preußen schon seit 1828. Eine einheitliche Rechtssprache sowie deren Verbreitung in der Öffentlichkeit ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für politische und ökonomische Einigungsprozesse. In der EU ist mit gegenwärtig 20 (bald 21) offiziellen Amtssprachen die Einheitlichkeit des europäischen Rechtswesen kaum aufrechtzuerhalten. EU-Verordnungen liegen jeweils in zwanzig Sprachfassungen von im Grundsatz gleicher Geltungskraft vor. Eine einzelne Sprachfassung kann vor diesem Hintergrund keine dezisive Kraft beanspruchen. Die EU steht damit vor den gleichen Problemen, denen die Nationalstaaten vor der Einführung einer einzigen Amts- und Rechtssprache begegneten.
So wurde bei der Urteilsfindung des deutschen Bundesverfassungsgerichts 1995 zur Frage, ob der Satz „Soldaten sind potenzielle Mörder“ eine Beleidigung darstelle beziehungsweise durch die Meinungsfreiheit gedeckt werde, auf eine quantitative Analyse der Satzsemantik oder eine lexikalische Analyse der Semantik von „Soldat“ und „Mörder“ verzichtet.
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