Die Rechtsmedizin (auch: Gerichtsmedizin, Gerichtliche Medizin, forensische Medizin) umfasst die Entwicklung, Anwendung und Beurteilung medizinischer und naturwissenschaftlicher Kenntnisse für die Rechtspflege sowie die Vermittlung arztrechtlicher und ethischer Kenntnisse für die Ärzteschaft.
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Die Aufgaben- und Forschungsbereiche der Rechtsmedizin sind Thanatologie (z. B. Leichenschau bei außergewöhnlichen Todesfällen), forensische Traumatologie, Toxikologie, Drogenforschung und -Diagnostik (Alkohologie), forensische Molekularbiologie (z. B. DNA-Untersuchungen), forensische Sexualmedizin, Verkehrsmedizin und -psychologie, Glaubwürdigkeitsbeurteilungen aus medizinischer und forensischer Sicht, medizinische Begutachtungskunde, Behandlungsfehlergutachten, Abstammungsgutachten, Versicherungsmedizin (z. B. Verletzungsgutachten), Fotografie & Neue Medien (Streifenlichttopometrie), Informationstechnologie & -management.
Interdisziplinär gibt es auch in anderen Studiengängen als der Humanmedizin Vorlesungen in Rechtsmedizin, z. B. für Zahnmediziner oder Juristen.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Rechtsmedizinern und Pathologen. Auch wenn es in Krimis oft "Pathologen" sind, die gerichtliche Leichenöffnungen durchführen, so ist dies doch falsch. Pathologen führen zwar auch Obduktionen durch, aber zur Abklärung der Todesursache von im Krankenhaus verstorbenen Patienten und wenn eine nicht natürliche Todesursache vorher ausgeschlossen wurde. Rechtsmediziner hingegen werden im Auftrag der Staatsanwaltschaft tätig. Die rechtsmedizinische Leichenöffnung dient der Klärung
Wenn im Fernsehen nach einem mutmaßlichen Verbrechen eine Leiche obduziert wird, ist immer ein Rechtsmediziner am Werk, nie ein Pathologe. Der geläufige Irrtum erklärt sich aus einer Fehlübersetzung: Im amerikanischen Sprachgebrauch entspricht der Rechtsmediziner dem forensic pathologist, gängig ist aber auch die Bezeichnung coroner.
In ganz Deutschland gibt es laut Statistikbehörde 2006 insgesamt 33 rechtsmedizinische Institute. Voll akkredditiert sind laut Aussage des Gießener gerichtsmedizinischen Lehrstuhls, der selber dazu zählt, allerdings im nationalen Rahmen nur fünf.
Die erste systematische Ausarbeitung zur Rechtsmedizin sind die Questiones medico-legales des römischen Arztes Paolo Zacchia (latinisiert: Paulus Zacchias Romanus, 1584-1659). Im Jahr 1532 findet man in der "Peinlichen Halsgerichtsordnung" (Constitutio Criminalis Carolina) Karls V. Hinweise auf die Zuziehung von Ärzten bei der Entscheidung medizinischer Fragen in der Rechtsprechung. Der Zürcher Stadtrat ließ ab dem 16. Jahrhundert verletzte oder getötete Personen regelmäßig durch die Vorsteher der Gesellschaft der Bader und Chirurgen, die "fünf geschworenen Meister", besichtigen. Im 19. Jahrhundert legten Ambroise Tardieu, Johann Ludwig Casper und Carl Liman die Fundamente für die moderne Rechtsmedizin als empirisch fundierte Wissenschaft. In Freiburg (Breisgau) war "Medicina legalis" seit der Mitte des 18. Jahrhunderts durch eigene Vorlesungen vertreten. 1804 wurde in Wien die erste Lehrkanzel für "Staatsarzneykunde" bzw. für "Gerichtliche Medizin und Medizinische Polizei" im deutschsprachigen Raum eingerichtet.
Nach der amerikanischen Serie Quincy ist etwa seit 1995 die Gerichtsmedizin als Ermittlungsform im Kriminalfilm ein häufiges Thema in Film und Fernsehen.[1]
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