Rechtssoziologie

Die Rechtssoziologie ist eine wissenschaftliche Disziplin, die sowohl juristische wie auch sozialwissenschaftliche Kerngebiete berührt. Typischerweise stehen etwa gesellschaftliche Wirkungen von Rechtsvorschriften oder von der juristischen Ausbildung nicht grundständig behandelte Themenfelder im Interesse. In Deutschland etwa seit den 1970er Jahren an den Universitäten etabliert, hat das Spannungsfeld von Recht und Gesellschaft in der anglo-amerikanischen akademischen Diskussion einen vergleichsweise größeren Stellenwert (Law and Society-Bewegung). Seit 1989 existiert das International Institute for the Sociology of Law.

Im Gegensatz zur dogmatischen Rechtswissenschaft versteht die Rechtssoziologie Recht als ein Phänomen der gesellschaftlichen Wirklichkeit, das durch soziale Verhaltensmuster und Zusammenhänge konstruiert wird, bestehende Macht- und Herrschaftsverhältnisse stabilisiert oder verändert. Die Sozialwissenschaften fanden in den 1970er Jahren an verschiedenen Stellen Einzug in das rechtswissenschaftliche Studium, auch weil die politische Steuerung der Gesellschaft durch das Recht thematisiert wurde. Einige Universitäten erprobten eine sozialwissenschaftliche Juristenausbildung, die sich allerdings gegen das klassische Modell des dogmatisch ausgebildeten Juristen nicht durchsetzen konnte. Die institutionelle Anbindung der Rechtssoziologie als (vermeintliche) Grenzwissenschaft war also und ist weiterhin gering ausgeprägt. Die Rechtssoziologie ist an den deutschen Hochschulen traditionell in den rechtswissenschaftlichen und nicht in den sozialwissenschaftlichen Fachbereichen verankert.

Inhaltsverzeichnis

Definitionen

Die klassische Rechtssoziologie bewegt sich zwischen zwei Paradigmen: Der „soziologischen Jurisprudenz“ und der disziplinär soziologischen Analyse, der „Soziologie des Rechts“.

Für die soziologische Jurisprudenz steht noch heute vor allem der Name Eugen Ehrlichs. Sie ist der Versuch, über die Kenntnis der Zusammenhänge von Recht und Gesellschaft zu einem besseren Recht zu gelangen. Die Soziologie des Rechts hingegen versteht sich als ein Unterfall der allgemeinen Soziologie, die „Recht“ als gesellschaftliches Phänomen beschreiben und verstehen will.

Heute geht die Forschung zu den Wechselwirkung zwischen Recht und Gesellschaft über klassisch soziologische Ansätze hinaus. „Rechtssoziologie“ wird von vielen im Sinn der angloamerikanischen Law and Society-Forschung bzw. der socio-legal studies verstanden als ein disziplinär nicht gebundenes (transdisziplinäres) Projekt, welches das gesamte Spektrum gesellschaftlicher Rechtsforschung umfasst. Dem liegt die Erkenntnis zugrunde, dass disziplinäre Forschungsansätze, die Recht als ein soziales Phänomen begreifen bzw. den Zusammenhang zwischen Recht und Gesellschaft untersuchen, notwendig kontingent sind, sich gerade in ihrem Pluralismus gegenseitig befruchten und nicht selten zu einer Änderung oder Erweiterung des „eigenen“ fachlichen Blickfeldes beitragen.

Forschungen zu Rechtswirklichkeit in diesem Sinn (socio-legal research) umfassen neben den klassisch-soziologisch und empirischen Zugängen unter anderem die (Rechts-)Anthropologie, Ethnologie, Kulturwissenschaften, gender studies, Ökonomie, Politikwissenschaften, Sozialgeschichte und –psychologie und die Verwaltungswissenschaften. Zwischen Rechtssoziologie und Rechtstheorie besteht eine enge Beziehung.

Literatur

  • Aubert, Vilhelm (1967): „Einige soziale Funktionen der Gesetzgebung“, in: Ernst Hirsch / Manfred Rehbinder (Hrsg.): Studien und Materialien zur Rechtssoziologie, S. 284-309.
  • Cotterrell, Roger (1988): „Why Must Legal Ideas Be Interpreted Sociologically?“, in: Journal of Law and Society 25 (2), 171-192.
  • Cotterrell, Roger (1992): The Sociology of Law: An Introduction, 2nd edition, London
  • Ehrlich, Eugen: Grundlegung der Soziologie des Rechts, 4. Aufl., 1989, durchges. u. hrsg. von Manfred Rehbinder
  • Geiger, Theodor (1947): Vorstudien zu einer Soziologie des Rechts; Univ.-Forl. Aarhus
  • Lucke, Doris, Recht ohne Geschlecht? Zu einer Rechtssoziologie der Geschlechterverhältnisse, Pfaffenweiler : Centaurus-Verl.-Ges., 1996.
  • Luhmann, Niklas (1987): Rechtssoziologie, 3. Aufl.
  • Luhmann, Niklas (1993): Das Recht der Gesellschaft; Suhrkamp, Frankfurt a.M.
  • Pound, Roscoe (1910): „Law in the books and Law in action“, in: American Law Review 44, 12 et seqs.
  • Raiser, Thomas (1999): Das lebende Recht: Rechtssoziologie in Deutschland, Baden-Baden. ISBN 3789061034
  • Rehbinder, Manfred (2003): Rechtssoziologie, 5., neu bearb. Aufl.
  • Röhl, Klaus F. (1987): Rechtssoziologie.
  • Rottleuthner, Hubert (1987): Einführung in die Rechtssoziologie. Die Rechtswissenschaft, Darmstadt.
  • Supiot, Alain (2005): Homo Juridicus. Essai sur la fonction anthopologique du droit, Paris: Editions du Seuil.
  • West, Robin , Caring for Justice, New York University Press 1999
  • Weber, Max (1967): Rechtssoziologie (hrsg. von Johannes Winckelmann), 2. Aufl.; Luchterhand, Darmstadt u. Neuwied

Siehe auch

Weblinks

Quelle:
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