Die Benediktsregel, auch Benediktusregel oder Benediktinerregel (lat. Regula Benedicti (RB)) ist eine von Benedikt von Nursia im 6. Jahrhundert verfasste Mönchsregel, seit dem Mittelalter die Grundlage des Benediktinerordens (Ordo Sancti Benedicti). Vorbild war vermutlich die so genannte Magisterregel, neben der auch Einflüsse eines Teils der Augustinusregel erkennbar sind. Benedikt betrachtet sie als eine Regel für Anfänger im klösterlichen Leben und empfiehlt als Ergänzung für Fortgeschrittene die Regel des heiligen Basilius von Caesarea. Die RB besteht aus einem Prolog und 73 Kapiteln.
Der Prolog und die Kapitel 1 bis 3 umfassen Grundlegendes zum Mönchsleben. Die Kapitel 4 bis 7 befassen sich mit den monastischen Tugenden, vor allem Gehorsam, Schweigen und Demut. Die Kapitel 8 bis 20 treffen Anordnungen für das opus Dei, den Gottesdienst, der im benediktinischen Leben einen großen Stellenwert einnimmt. Die Kapitel 21 bis 30 klären Strafen für Verstöße gegen die Regel. Die Kapitel 31 bis 57 geben Anweisung über die Verwaltung des Klosters, die Dienste der Mönche, die Versorgung der Mönche, die Aufnahme von Gästen und den Umgang mit Handwerk und Handwerkern von außerhalb. Die Kapitel 58 bis 66 regeln die Aufnahme von Novizen, die Rangordnung in der Gemeinschaft, die Einsetzung von Prior und Abt und die Aufgaben des Pförtners. Die Kapitel 67 bis 72 gelten als Nachträge. Sie bestimmen den Umgang der Brüder untereinander näher. Kapitel 73 ist ein Epilog.
Die RB war ursprünglich wohl nur als Handreichung für die Bewohner von Benedikts eigenem Kloster auf dem Monte Cassino gedacht, ist nach der Zerstörung des Klosters 577 für einige Jahrzehnte nicht mehr nachweisbar, tauchte dann aber in Gallien und am Ende des 7. Jahrhunderts in Britannien auf. Von dort verbreitete sie sich mit der angelsächsischen Mission auf dem europäischen Festland. Zunächst wurde sie meist neben anderen Mönchsregeln verwendet. Durch die Reformen von Benedikt von Aniane wurde sie mit Unterstützung Ludwigs des Frommen zunächst im Frankenreich und dann im gesamten Abendland allein maßgebenden Mönchsregel.
Neben den Benediktinern und Benediktinerinnen leben auch Zisterzienser und Zisterzienserinnen, Trappisten und Trappistinnen – beide Ordensgemeinschaften sind durch Reformen aus den Benediktinern hervorgegangen – sowie die Kamaldulenser und die Gemeinschaft von Jerusalem nach der Regula Benedicti. Die Regeln der Bettelorden, wie z.B. der Franziskaner, unterscheiden sich jedoch deutlich davon.
Siehe auch: Ordensregel