Reichsland Elsaß-Lothringen

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Reichsland Elsaß-Lothringen
Flagge Wappen
Flagge des Reichslandes Elsaß-Lothringen 1911-18
Wappen des Reichslandes Elsaß-Lothringen
Karte
 
Landeshauptstadt Straßburg
Regierungsform Teil des Deutschen Kaiserreiches
Staatsoberhaupt Deutscher Kaiser, vertreten durch einen Reichsstatthalter
Dynastie -
Bestehen 1871-1918
Fläche 14.522 km²
Einwohner 1.815.000 (1905)
Bevölkerungsdichte 134 Einwohner/km²
Entstanden aus Abgetretene Gebiete Frankreichs
Aufgegangen in Frz. Départements Moselle, Bas-Rhin, Haut-Rhin
Hymne  
Stimmen im Bundesrat 3 Stimmen (seit 1911)
Kfz-Kennzeichen VI A, B, C
Lage im Deutschen Reich
Lage des Reichslandes Elsaß-Lothringen im Deutschen Kaiserreich

Reichsland Elsaß-Lothringen ist die Bezeichnung für ein aus Teilen der alten Landschaften Elsass und Lothringen gebildetes Verwaltungsgebiet des Deutschen Reiches von 1871 bis 1918.

Inhaltsverzeichnis

Geographie

Fläche: 14522 km² Einwohnerzahl (1905): 1.815.000. Hauptstadt: Straßburg im Elsass. Größte Städte: Straßburg (Landeshauptstadt), Kolmar (Colmar) (Sitz des Oberlandesgerichtes), Metz

Geschichte

Vorgeschichte bis zur Gründung des Reichslandes

Siehe: Hauptartikel Geschichte des Elsass

Die heutigen Regionen Elsass und Lothringen gehörten seit dem Vertrag von Mersen im Jahr 870 zum Ostfränkischen Reich (später Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation). Wie überall bestanden auch hier verschiedene reichsstädtische, geistliche und reichsständische Territorien.

Der größte Teil des späteren Reichslandes wurde durch Frankreichs unter Ludwig XIV. im Zuge der Reunionspolitik in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts nach und nach annektiert. Straßburg wurde 1681 von Truppen Ludwigs XIV. besetzt. Das Elsass spielte jedoch noch lange Zeit eine Sonderrolle im französischen Königreich und blieb kulturell deutsch geprägt. Es herrschte auch im Gegensatz zum übrigen Frankreich eine weitgehende Toleranz gegenüber den Protestanten und wirtschaftlich war das Elsass durch eine Zollgrenze vom übrigen Frankreich getrennt.

In der französischen Revolutionszeit wurde die Region vollständig Teil der französischen I. Republik und blieb auch während des I. Kaiserreiches, der Restaurationszeit, der Julimonarchie, der II. Republik und des II. Kaiserreiches ein Teil Frankreichs. Es war - wie das übrige französische Staatsgebiet - in Départements unterteilt, deren Grenzen sich nicht mit den späteren Grenzen des Reichslandes deckten.

Elsaß-Lothringen im Deutschen Reich

Nach dem deutsch-französischen Krieg 1870/71 wurde das Gebiet mit dem Frieden von Frankfurt wieder dem deutschen Hoheitsbereich, und zwar dem nun gegründeten Deutschen Reich angegliedert. Die Grenzziehung im Bereich des Elsass folgte im Wesentlichen der Sprachgrenze entlang den Vogesen. Die historisch zum südlichen Elsass (d. h. zum Sundgau) gehörige, aber seit Alters her französischsprachige Stadt Belfort an der Burgundischen Pforte blieb dabei bei Frankreich. Aus militärischen Gründen wurde auch ein Teil Lothringens mit der Festung und Stadt Metz samt Umgebung dem Reich zugeschlagen, obwohl dort Französisch gesprochen wurde. Der größte Teil Lothringens mit der Hauptstadt Nancy blieb bei Frankreich. Dadurch kamen etwa 200 000 Lothringer französischer Muttersprache unter deutsche Herrschaft, ein Umstand, der die deutsch-französischen Beziehungen in den folgenden Jahrzehnten auf Dauer belastete. Schon 1871 gab es Pläne für eine strategische Eisenbahnlinie von Berlin über Wetzlar und Koblenz nach Metz, um das neue Reichsland auch militärstrategisch einzubinden. Die Kanonenbahn wurde dann in den 1870er Jahren realisiert.

Der Status „Reichsland“

Da das neue Reich ein Bundesstaat aus verschiedenen Ländern war, aber man dem Neugewinn zunächst keine Eigenständigkeit zugestehen wollte, wurden verschiedene Möglichkeiten der Eingliederung diskutiert:

  • Angliederung als preußische Provinz
  • Eingliederung nach Bayern (die damals noch bayerische Pfalz wäre mit Lothringen verschmolzen worden, das Elsass wäre zu Baden gekommen)
  • Neuschaffung eines „Reichslandes“, das dem Reich (also keinem bestimmten Bundesstaat) zugeordnet ist und das vom Kaiser direkt verwaltet wird.

Vor allem die "preußische Lösung" wurde anfangs von verschiedenen Seiten sehr lebhaft vertreten. Der Historiker Heinrich von Treitschke plädierte 1871 im Reichstag für diese Lösung mit folgender Begründung: "Die Aufgabe, diese entfremdeten Stämme deutscher Nation unserem Lande wieder einzufügen, ist so groß und schwer, daß man sie nur erprobten Händen anvertrauen darf, und wo ist eine politische Kraft im Deutschen Reiche, die die Gabe, zu germanisieren, erprobt hat, wie das alte glorreiche Preußen".

Bismarck setzte sich im Reichstag für die Lösung ein, dass Elsaß-Lothringen an den Gemeinschaftsstaat überging, nicht zuletzt, weil er vor allem auf die Interessen der süddeutschen Bundesstaaten Rücksicht nehmen musste.

Die Möglichkeit, Elsaß-Lothringen den Status eines Bundesstaats des Deutschen Reiches mit eigenem Landesherrn und eigener Verfassung zuzugestehen, wurde nicht erwogen, nicht zuletzt deshalb, weil man in Preußen der Überzeugung war, dass die Bevölkerung des Landes doch zuerst germanisiert werden müsste. Deshalb wurde das Reichsland zunächst als besetztes Gebiet behandelt und unmittelbar durch das Reich verwaltet. Viele sich zu Frankreich gehörig fühlende, insbesondere französischsprachige Einwohner, die sogenannten Optanten, verließen die Region und zogen unter Mitnahme ihres Vermögens nach Frankreich, insbesondere nach Belfort.

Ergebnisse der Reichstagswahlen 1874–1912

Die Einwohner erhielten das Wahlrecht zum deutschen Reichstag, in dem das Reichsland ab 1874 mit 15 Abgeordneten (von 397) fortan vertreten war. Die folgende Tabelle zeigt die Ergebnisse der Reichstagswahlen in Elsaß-Lothringen 1874 bis 1912.[1]

1874 1877 1878 1881 1884 1887 1890 1893 1898 1903 1907 1912
Einwohnerzahl (in Tsd.) 1550 1532 1567 1564 1604 1641 1719 1815 1874
Wahlberechtigte (in %) 20,6 21,6 21,0 19,9 19,5 20,1 20,3 20,3 21,0 21,7 21,9 22,3
Wahlbeteiligung (in %) 76,5 64,2 64,1 54,2 54,7 83,3 60,4 76,4 67,8 77,3 87,3 84,9
Konservative (K) 0,0 0,2 2,8 0,0 12,5 14,7 10,0 4,8
Freikonservative (Reichspartei) (R) 0,2 12,0 0,8 1,5 6,6 7,6 6,1 4,1 3,5 2,7 2,1
Nationalliberale (N) 2,1 0,0 1,9 0,7 11,5 8,5 3,6 10,3
Liberale 0,2
Liberale/Freisinnige Vereinigung (FVg) 0,0 0,1 6,2 6,4
Deutsche Fortschrittspartei 1,4 0,0 1,8 0,5 14,0
Zentrum (Z) 0,0 0,6 7,1 31,1 5,4
Sozialdemokraten (S) 0,3 0,1 0,4 1,8 0,3 10,7 19,3 22,7 24,2 23,7 31,8
Regionale Parteien (EL) 96,9 97,8 87,5 93,3 95,9 92,2 56,6 47,7 46,9 36,1 30,2 46,5
Sonstige 0,7 0,6 0,2 0,6 0,8 0,2 1,1 1,9 12,0 7,0 5,9 0,2
Mandatsverteilung 15 EL 15 EL 15 EL 15 EL 15 EL 15 EL 1 K
10 EL
1 R
2 N
1 S
3 K
8 EL
1 R
2 S
1 FVg
1 K
10 EL
2 R
1 S
1 FVg
1 K
9 EL
1 R
1 N
1 FVg
1 Vp
1 U
1 R
7 EL
5 Z
2 S
1 FVg
9 EL
5 S

FVp: Fortschrittliche Volkspartei, durch Zusammenschluss aller linksliberalen Gruppierungen entstanden.

Die Zusammenstellung zeigt, dass die große Mehrheit der Bewohner des Reichslandes in den ersten beiden Jahrzehnten dem Deutschen Reich skeptisch gegenüberstanden und regionale Parteien (elsaß-lothringische Autonomisten) wählten (EL). Nach der Entlassung Bismarcks 1890 lockerte sich die Parteienlandschaft jedoch auf und reichsdeutsche Parteien (SPD, Zentrum, Nationalliberale, Linksliberale, Konservative) fanden mehr und mehr Anhänger. Auf dem Land und in den überwiegend französischsprachigen Wahlkreisen Lothringens blieben die Autonomisten weiterhin stark, in den Städten, insbesondere in Straßburg, spielten sie zunehmend nur noch eine untergeordnete Rolle, hier dominierten die Sozialdemokraten. Das zum deutschen Reichstag gültige Mehrheitswahlrecht begünstigte jedoch regionale Parteien und benachteiligte große Massenparteien, wie die SPD.

Sprachenfrage

Im Reichsland waren im Jahr 1900 11,6%, 1905 11,0% und 1910 10,9% der Bevölkerung französischer Muttersprache. Die Sprachenfrage wurde in einem Gesetz vom März 1872 so geregelt, dass grundsätzlich die amtliche Geschäftssprache deutsch war, jedoch in den Landesteilen mit überwiegend französisch sprechender Bevölkerung den öffentlichen Bekanntmachungen und Erlassen eine französische Übersetzung beigefügt werden sollte. In einem weiteren Gesetz von 1873 wurde für die Bezirksverwaltungen von Lothringen und die Kreisverwaltungen derjenigen Kreise, in denen die französische Sprache ganz oder teilweise Volkssprache war, der Gebrauch des Französischen als Geschäftssprache zugelassen.

In einem Gesetz über das Unterrichtswesen von 1873 wurde geregelt, dass in den Gebieten mit Deutsch als Volkssprache diese auch ausschließliche Schulsprache war, während in den Gebieten mit überwiegend französisch sprechender Bevölkerung der Unterricht ausschließlich in französischer Sprache gehalten wurde. Die allgemeinene Schulpflicht wurde erstmalig eingeführt (in Frankreich erst 1882).

Politische Eigenständigkeit

1874 wurde hier die reichsdeutsche Verfassung eingeführt. Das Land erhielt im Deutschen Reich ab 1877 das Recht, Gesetze vorzuschlagen.

Es besaß nunmehr eine gewisse Eigenständigkeit. Ein beratender Landesausschuss wurde eingerichtet. 1879 wurde das Amt des Statthalters eingeführt, der als Oberhaupt das Reichsland Elsaß-Lothringen repräsentierte.

Ein Staatssekretär im Ministerium für Elsaß-Lothringen leitete die Regierung des Reichslandes. 1884 wurde die Universität Straßburg zur Reichsuniversität.

Während dieser Zeit erlebte das Elsass eine wirtschaftliche Blütezeit, viele neue Errungenschaften wie die Sozialversicherung und Krankenversicherung wurden entsprechend der Entwicklung in den übrigen Teilen des deutschen Kaiserreichs eingeführt.

Erst im Jahre 1911 wurde Elsaß-Lothringen den übrigen deutschen Bundesstaaten gleichgestellt und erhielt eine eigene Verfassung und ein eigenes, frei gewähltes Parlament, eine eigene Fahne und drei Vertreter im deutschen Bundesrat. Das Parlament bestand aus zwei Kammern: die erste Kammer bestand aus Abgeordneten der Handels- und Landwirtschaftskammern, der Städte und Religionsgemeinschaften, der Universität und des Oberlandesgerichts, während die 60 Abgeordneten der zweiten Kammer in freier, gleicher und geheimer Wahl für fünf Jahre gewählt wurden. Dennoch gab es auch Probleme, insbesondere mit den nicht gerne gesehenen preußischen Verwaltungsbeamten und Militärs, wie die Vorgänge um die Zabern-Affäre zeigten.

Rückkehr zu Frankreich

Nach dem Ersten Weltkrieg erklärte sich das Elsass unter Eugen Ricklin im November 1918 zunächst für unabhängig. Nach etwa einer Woche rückten französische Truppen ein und beendeten die Unabhängigkeit. Anfangs reagierten einige Bevölkerungsteile enthusiastisch auf die Rückkehr nach Frankreich. Dies ließ nach, als die Franzosen ihre Assimilationspolitik durchsetzten. Die Bewohner des Elsass wurden nach dem Ende dieser Zeit des "Reichslands Elsaß-Lothringen" in vier Gruppen eingeteilt, je nach Abstammung: Franzosen (oder Elsaß-Lothringer vor 1871), Teilfranzosen (nach 1871 eingewanderte), Deutsche und Ausländer. Nach 1870 eingewanderte Personen deutscher Abstammung und deren Nachkommen, etwa 200.000 Personen, mussten das Land verlassen. Etwa die Hälfte davon kehrte in den folgenden Monaten wieder nach Elsaß-Lothringen zurück, nachdem US-Präsident Wilson auf die Regierung in Paris Druck ausgeübt hatte.

Das Reichsland Elsaß-Lothringen wurde am 17. Oktober 1919 aufgelöst und fortan von einer Generaldirektion in Paris verwaltet.

Nachwirkungen

Aufgrund der Assimilierungspolitik wuchs innerhalb der elsässischen Bevölkerung der Missmut. Dies hatte eine starke autonomistische Bewegung zur Folge. Bei den Wahlen zur Nationalversammlung erzielten die elsässischen Autonomisten, die mit der kommunistischen Partei sowie den bretonischen und korsischen Nationalisten kooperierten, in allen elsässischen Wahlkreisen die absolute Mehrheit der Stimmen. Die Abgeordneten und Politiker, die sich für Autonomie aussprachen, wurden vom französischen Staat oft zu langjährigen Gefängnisstrafen verurteilt, der Führer der Autonomistenpartei, Karl Roos, am 7. Februar 1940 in Nancy wegen angeblicher Spionage hingerichtet.

Zweiter Weltkrieg – deutsche Besatzung

Ab dem 19. Juni 1940 besetzte die Wehrmacht das Elsass.

Unter den Nationalsozialisten wurde Elsaß-Lothringen zwar faktisch aber nicht offiziell dem Großdeutschen Reich eingegliedert. Nach dem Sieg über Frankreich hoffte man auf einen Frieden im Westen, der durch eine direkte Annexion Elsaß-Lothringens zusätzlich erschwert worden wäre.

1941 wurde die Reichsuniversität Straßburg gegründet.

Ab 1942 galt auch für die Elsässer und Lothringer die allgemeine Wehrpflicht. Viele von ihnen mussten ihren Kriegsdienst in der Wehrmacht bzw. in der Waffen-SS ableisten; es gab unter ihnen allerdings auch viele Freiwillige.

Nachkriegszeit in Frankreich

Siehe auch: Elsass, Geschichte des Elsass

Nach dem Zweiten Weltkrieg betrieb die französische Regierung sprachlich eine Assimilierungspolitik ("c'est chic de parler français"). Dadurch kam die deutsche Muttersprache (Elsässische Sprache und insbesondere das Lothringisch) so ins Hintertreffen, dass die Mehrheit der jungen Leute (die nach etwa 1970 Geborenen) sie heute nicht mehr sprechen können (Quelle: Sondages de 2001 des DNA "Dernières Nouvelles d'Alsace").

Seit 1972 gibt es in Elsass und Lothringen wieder regionale Parlamente. Autonomistisch orientierte Parteien, beispielsweise das Nationalforum Elsaß-Lothringen, erhalten derzeit nur noch etwa 2% der Wählerstimmen.

Die 1871 durch den Anschluss Elsaß-Lothringens verursachten Grenzveränderungen der Departements Meurthe-et-Moselle, Moselle und Vosges, sowie die Abspaltung des Territoire-de-Belfort vom Departement Haut-Rhin, wurden von Frankreich nach 1918 beibehalten. Das Gebiet des ehemaligen Reichslands wird heute als "Alsace-Moselle" bezeichnet und hat innerhalb Frankreichs einige Besonderheiten aus der Zeit vor 1918 bewahrt. Dazu gehören zusätzliche Feiertage (Karfreitag, zweiter Weihnachtstag), einige Eigenheiten im Rechtswesen, sowie die Nichtanwendung des französischen Laizitätsgesetzes von 1905 auf bestehende Religionsgemeinschaften – Priester, Pastoren und Rabbiner sind infolge des Konkordats von 1801 staatliche Gehaltsempfänger, in der Schule wird Religionsunterricht erteilt, es gibt staatliche theologische Fakultäten an der Universität Straßburg und staatlich refinanzierte konfessionelle Schulen. Für nach 1918 entstandene Religionsgemeinschaften, wie Muslime und orthodoxe Christen, gilt allerdings auch hier das Laizitätsgesetz. Der Eisenbahnverkehr verläuft nach wie vor rechts (im übrigen Frankreich Linksverkehr).

Kreise im Reichsland Elsaß-Lothringen 1918

Bezirk Lothringen

Stadtkreis
  1. Metz
Übrige Kreise
  1. Bolchen
  2. Château-Salins
  3. Diedenhofen-Ost
  4. Diedenhofen-West
  5. Forbach
  6. Metz, Land
  7. Saarburg
  8. Saargemünd

Bezirk Oberelsaß

Kreise
  1. Altkirch
  2. Colmar
  3. Gebweiler
  4. Mülhausen
  5. Rappoltsweiler
  6. Thann

Bezirk Unterelsaß

Stadtkreis
  1. Straßburg
Übrige Kreise
  1. Erstein
  2. Hagenau
  3. Molsheim
  4. Schlettstadt
  5. Straßburg, Land
  6. Weißenburg
  7. Zabern

Literatur

  • Hans-Ulrich Wehler: Elsaß-Lothringen von 1870 bis 1918. Das "Reichsland" als politisch-staatsrechtliches Problem des zweiten deutschen Kaiserreichs, in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 109 (1961), S. 133 ff.
  • Stefan Fisch: Das Elsass im deutschen Kaiserreich (1870/71-1918), in: Michael Erbe (Hg.): Das Elsass. Historische Landschaft im Wandel der Zeit, Stuttgart 2003, S. 123-146.

Film

  • Die Elsässer : Es ist ein französischer Spielfilm aus dem Jahr 1996 mit Irina Wanka und Sebastian Koch. Der Film besteht aus vier Episoden von je 90 Minuten Dauer und erzählt die Geschichte des Elsass zwischen 1870 und 1953 anhand der Geschichte von fiktiven Familien

Quellen

  1. Volkszählung vom 31. Dezember 1910, veröffentlicht in: Vierteljahreshefte und Monatshefte sowie Ergänzungshefte zur Statistik des Deutschen Reiches. Zusammengefasst in: Wahlgeschichtliches Arbeitsbuch - Materialien zur Statistik des Kaiserreichs 1871-1918. Gerhard A. Ritter, unter Mitarbeit von M. Niehuss (Hrsg.) Verlag C.H. Beck München, ISBN 3-406-07610-6

Weblinks

Quelle:
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