Der Reichssicherheitsdienst (RSD) war eine Organisation im Dritten Reich, die für den Personenschutz Adolf Hitlers und später auch anderer hochrangiger Persönlichkeiten des NS-Regimes zuständig war.
Der Reichssicherheitsdienst wurde am 15. März 1933 als Führerschutzkommando gegründet und am 1. August 1935 in Reichssicherheitsdienst umbenannt. Seine Mitglieder bestanden zunächst aus Angehörigen der Bayerischen Polizei und nahmen die Personenschutzaufgaben für den Diktator nur innerhalb der bayerischen Landesgrenzen wahr. Außerhalb Bayerns wurde diese Aufgabe vom sogenannten "SS-Begleitkommando des Führers", einer achtköpfigen Leibwächtergruppe, übernommen. Seit 1934 ersetzte der RSD das Begleitkommando im gesamten Reichsgebiet.
Auf Beschluss des Oberkommandos der Wehrmacht erhielten die Mitglieder des RSDs nach Ausbruch des Zweiten Weltkrieges den Status von Wehrmacht-Offizieren, damit sie im Rahmen ihres Aufgabengebietes unkompliziert auf Personal und Gerät der Wehrmacht zurückgreifen konnten. Ihre offizielle Bezeichnung lautete ab 1939 "Reichssicherheitsdienst Gruppe Geheime Feldpolizei z. b. V.".
Über die gesamte Zeit seines Bestehens war Johann Rattenhuber Leiter des Reichssicherheitsdienstes. Nach Hitlers Suizid am 30. April 1945 blieb Rattenhuber bis zum 1. Mai im Führerbunker und geriet anschließend in sowjetische Kriegsgefangenschaft.