Als Religionsstifter werden historisch überlieferte Personen bezeichnet, die den Anstoß zur Gründung einer Religion gaben, oder auf die sich eine Religionsgemeinschaft als Quelle bezieht. Oft berufen sie sich auf eine göttliche Offenbarung, die sie in ihren Heiligen Schriften niedergelegt haben.
Als Religionsstifter der Weltreligionen gelten (in zeitlicher Reihenfolge):
Der Hinduismus kennt keinen Religionsstifter.
Die Einteilung ist in jedem Einzelfall abhängig von der Perspektive der Betrachtung. So sehen gläubige Buddhisten Siddhartha Gautama als einen Wiederentdecker der Buddhaschaft – und nicht als deren Begründer. Gläubige Christen erkennen in Jesu Leben und Handeln den Ursprung ihrer Religion, während er selbst sich als gläubiger Jude verstand. Mohammed wird von gläubigen Muslimen nicht als Begründer oder Stifter ihrer Religion gesehen, sondern als der wichtigste und letzte Prophet eines seit Beginn der Menschheit existierenden Monotheismus.
Die meisten Religionen gehen auf eine oder mehrere Stiftergestalten zurück, die die Grundsätze und Lehren formuliert haben. Das gilt auch für ältere Religionen aus denen sich beispielsweise der Götterglaube der Ägypter, Germanen, Griechen, Kelten, Sumerer etc., entwickelte. Allerdings sind ihre Namen und ihr Wirkumfeld oft nicht überliefert.
Als Religionsstifter werden darüber hinaus jene Menschen angesehen, deren spirituelles Wirken zwar nicht zur Ausbildung einer Weltreligion geführt hat, wohl aber zu einer eigenständigen religiösen Bewegung (eine Übersicht bietet die Liste der Religionsstifter); Neugründungen von religiösen Gemeinschaften gibt es bis in die Gegenwart. Nicht als Religionsstifter gelten dagegen die Reformatoren der evangelischen Konfessionen, wenn ihr Wirken nicht direkt zur Gründung einer unabhängigen Glaubensgemeinschaft geführt hat (eine Übersicht bietet die Liste von Reformatoren).