Rentamt

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Rentamt ist der Begriff, der seit dem späten Mittelalter für die Behörde der landesherrlichen oder kirchlichen Finanzverwaltung (hauptsächlich Einkünfte aus Domänen) unter der Führung eines Rentmeisters steht. Später bezeichnete „Rentamt“ eine Behörde zur Verwaltung der grundherrschaftlichen Einnahmen.

In Bayern, wo der Begriff besonders lange verwendet wurde, gingen die Rentämter als Finanzbehörden aus den früheren Kastenämtern hervor, die ursprünglich zur Verwaltung des landesherrlichen Kammergutes, besonders des Zehntgetreides, später aber auch der von Geldabgaben dienten. Sie wurden seit 1802 von jeweils einem Rentbeamten (später: Rentamtmann) geleitet. Die Behörden wurden 1919 wie im restlichen Deutschland üblich in Finanzämter umbenannt.

Siehe auch: Hofkammer

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