Rentenversicherungsträger

Rentenversicherungsträger sind in Deutschland die Institutionen, die auf Grundlage des Sozialgesetzbuchs VI Leistungen der Gesetzlichen Rentenversicherung erbringen. Die Rentenversicherungsträger firmieren unter dem gemeinsamen Namen Deutsche Rentenversicherung.

Von den (gesetzlichen) Rentenversicherungsträgern sind die privaten Rentenversicherer zu unterscheiden, die Leistungen auf Grund privater Versicherungsverträge erbringen.

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