Revision
Der Ausdruck Revision (Zeitwort revidieren) leitet sich aus dem Lateinischen her und bedeutet so viel wie Rückschau oder Überprüfung (lat.: re - wieder, zurück und videre - ansehen).
Ursprünglich war "Revision" vor allem ein Fachbegriff der Buchhaltung und der Rechtswissenschaft, wird aber mittlerweile auch in vielen anderen Bereichen verwendet.
Gebräuchlichste Bedeutungen
- In der Rechtswissenschaft ist die Revision ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung eines gerichtlichen Urteils auf Rechtsfehler durch ein übergeordnetes Gericht führt, siehe Revision (Recht) sowie Superrevision.
- In der Wirtschaft, insbesondere im Bereich des Rechnungswesens, bezeichnet man als Revision allgemeine interne oder externe Prüfungsvorgänge, siehe Revision (Wirtschaft).
- Im Vereinswesen wird teilweise auch die Tätigkeit der Kassenprüfer als Revision bezeichnet.
- Im Bereich der elektronischen Archivierung, insbesondere im Rahmen der Archivierung kaufmännischer Daten, steht der Begriff revisionssicher für nachprüfbar, unveränderbar, nachvollziehbar.
- in der Technik die terminmäßige Überarbeitung einer (meist gefahrträchtigen) Großanlage (wie einem Kraftwerk) oder einer Maschine (wie Lokomotiven und Waggons der Eisenbahn);
- Bei der Gesetzgebung steht Revision für die Überarbeitung eines Gesetzes, siehe Revision (Gesetzgebung).
- In der Zeit der Weimarer Republik stand der Begriff für das in Deutschland weit verbreitete Streben, die als nationale Schmach und als ungerechtes Diktat empfundenen Bestimmungen des Versailler Vertrags zu ändern (siehe Vertragsrevisionismus).
- Im Apothekenwesen ist die Revision die unangekündigte Inspizierung der Apothekenbetriebsräume durch den Pharmazierat.
- Im Bankenwesen ist die Revision eine, dem Vorstand direkt unterstellte, prüfende und beratende Stabsfunktion / Stabsabteilung.
- Im Verlagswesen ist die Revision eine bei der kritischen Edition (z.B. von Musikwerken) vorgenommene Sichtung aller wichtiger Quellen, über die ein Revisionsbericht erstellt und entweder als Anhang oder als gesonderter Band veröffentlicht wird.
- Im Bibliothekswesen bedeutet Revision eine Überprüfung des Bestandes an Medien auf Vollständigkeit und richtige Ordnung der Aufstellung.
- Mit der Einführung der Telefonnummer 115 (Berlin wird Pilotprojekt für Behörden-Telefonnummer 115 noch in 2007 starten) gibt es die derzeitge Entwicklung der staatl. anerk. Revision. (ddp Sa. 14. April 2007)
Weniger gebräuchliche
Daneben gibt es eine Reihe weiterer Verwendungen, die teilweise durch Übertragung herleitbar sind:
- in der Wissenschaft das Überdenken (revidieren) einer Ansicht, Meinung, Erwartung oder eines Urteils bzw. Gutachtens;
- in der (Zahn-)Medizin die erneute Durchführung einer Behandlung (bsplsw. Wurzelkanalbehandlung oder Wundrevision)
- in der Druckbranche die letzte Kontrolle vor dem Druck, d.h. Prüfung, ob alle Korrekturen im Satz und in der Montage richtig ausgeführt wurden bzw. Prüfen eines Druckbogens beim Einrichten der Maschine nach Stand, Text-Bild-Zuordnung, Fehlern im Druckbild usw.;
- im englischen Sprachgebrauch wird Revision auch gleichbedeutend mit Version verwendet; diese Bedeutung spiegelt sich u.a. in der Verwendung des Begriffs
- als Synonym für das Korrekturlesen automatisch erzeugter Texte, etwa nach einer computerunterstützten automatischen Übersetzung;
- in der Geschichtswissenschaft für eine der bisherigen oder maßgeblichen Darstellung entgegengesetzte Version der Geschichte, siehe Geschichtsrevisionismus,
- insbesondere wird Geschichtsrevisionismus im Zusammenhang mit der Leugnung oder Verharmlosung des Holocaust verwendet,
- im Namen verschiedener Organisationen oder Publikationen, zum Beispiel:
- form. - Forschungsinitiative zur Revision der Materia medica e.V.;
- ReVision (Fachjournal), ein Fachjournal.
Siehe auch
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