Rheinhessen war eine der drei Provinzen des Großherzogtums und späteren Volksstaats Hessen. Die Provinz bestand von 1815 bis 1937 und umfasste die linksrheinischen Gebiete des Landes, sowie die rechtsrheinischen Orte Kastel und Kostheim, die traditionell zur Provinzhauptstadt Mainz gehörten. Andere wichtige Städte waren Worms und Bingen am Rhein. Der Name Rheinhessen hat sich bis heute für die Region um Mainz erhalten.
Die Provinz entstand mit der Neuordnung Deutschlands nach dem Wiener Kongress 1815. Die beiden anderen Provinzen Hessens waren Oberhessen (Hauptstadt: Gießen) und Starkenburg (Hauptstadt: Darmstadt).
Die Provinzen des Großherzogtums wurden am 31. Juli 1848 abgeschafft und durch Regierungsbezirke ersetzt, was jedoch bereits am 12. Mai 1852 wieder rückgängig gemacht wurde. 1871 wurde Hessen Teil des Deutschen Reichs, 1918 machte die Revolution aus dem Großherzogtum eine Republik, den Volksstaat Hessen. Am 1. April 1937 wurden die hessischen Provinzen endgültig abgeschafft.
1945 wurden die Gebiete der beiden anderen ehemaligen Provinzen Teil des neuen Landes Groß-Hessen. Das linksrheinische Rheinhessen lag, anders als diese, in der französischen Besatzungszone und wurde dort als Regierungsbezirk Rheinhessen Teil des neuen Landes Rheinland-Pfalz. Heutige Gebietskörperschaften auf dem Gebiet der ehemaligen Provinz sind die kreisfreien Städte Mainz und Worms sowie die Landkreise Mainz-Bingen und Alzey-Worms.
Die Provinz Rheinhessen wurde nach ihrer Gründung 1815 zunächst in elf Kantone eingeteilt:
Am 5. Februar 1835 wurden die Kantone durch fünf Landkreise ersetzt:
Die Stadt Mainz wurde bereits am 16. Februar 1835 ein eigener Stadtkreis.
Zwischen 1850 und 1852 bestanden auf dem Gebiet der Provinz anstelle von Provinz und Landkreisen zwei Regierungsbezirke, der Regierungsbezirk Mainz und der Regierungsbezirk Worms.
Oberhessen (Gießen) | Rheinhessen (Mainz) | Starkenburg (Darmstadt)