Richtgeschwindigkeit

Zeichen 380: Richtgeschwindigkeit (Beginn), hier: 80 km/h
Zeichen 380: Richtgeschwindigkeit (Beginn), hier: 80 km/h
Zeichen 381: Richtgeschwindigkeit (Ende)
Zeichen 381: Richtgeschwindigkeit (Ende)

Als Richtgeschwindigkeit bezeichnet man auf Straßen ohne (oder höherem) Tempolimit eine Geschwindigkeit, deren Überschreitung auch bei günstigen Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen nicht empfohlen wird.

Die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit ist keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit; jedoch kann bei einem Unfall eine Mithaftung aufgrund einer erhöhten Betriebsgefahr angerechnet werden.

In Deutschland gilt seit 1974 auf Autobahnen und außerorts auf ähnlichen Straßen (bauliche Trennung zwischen den Richtungsfahrbahnen oder mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung) eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h (§ 1 Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung (BABRiGeschwV). Durch die Verkehrszeichen 380 und 381 (§ 42 StVO) kann für eine Strecke eine abweichende Richtgeschwindigkeit festgelegt werden.

An einigen Autobahnen (z. B. A 9 in Brandenburg) wird mit diesem Verkehrszeichen auf die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h hingewiesen, obwohl dies eigentlich überflüssig ist, da diese Richtgeschwindigkeit auch ohne dieses Verkehrszeichen gilt. Allerdings wird an diesen Stellen nochmals konkret auf diese Geschwindigkeit hingewiesen.

Weblink

Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung BABRiGeschwV

Quelle:
Artikel Richtgeschwindigkeit aus der freien Enzyklopädie Wikipedia mit dieser Versionsgeschichte
Lizenz:
Kategorien:
Tipp: Zeno.org bei Google Maps
Werbung
Bookmarks
delicious wong linkarena google