Die Rufnummer, Telefonnummer oder Teilnehmerrufnummer ist die einmalig vorkommende Nummer eines Telefonanschlusses, Teilnehmers oder Dienstes innerhalb eines Vorwahlbereiches. Je nach Kontext wird die Nummer mit oder ohne Vorwahl verwendet.
In Deutschland kann die Telefonnummer je nach Größe dieses Bereiches eine drei- bis achtstellige Nummer sein. Neu vergebene Rufnummern haben dabei mit der Vorwahl elf, teilweise sogar zwölf Ziffern. Dies ist eine Vorgabe der Bundesnetzagentur (BNetzA, früher Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post [RegTP]); in Österreich nimmt diese Aufgabe die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) wahr, in der Schweiz das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM). Innerhalb eines Vorwahlbereiches ist es nur notwendig, diese Nummer zu wählen (offene Nummerierung). Dagegen muss in der Schweiz wie auch bei den Mobilnetzen die Vorwahlnummer immer miteingegeben werden und gewöhnliche Telefonnummern sind immer 10-stellig.
Nach der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes ist auch vorgeschrieben, dass man bei Wechsel des Anbieters die Telefonnummer beibehalten kann, und zwar nicht nur im Festnetz, sondern auch in den Mobilnetzen (vgl. § 46 TKG). Während dies bei deutschen Festnetznummern bereits seit 1998 möglich ist, funktioniert das bei deutschen Mobilfunknummern erst seit 1. November 2002. In Österreich ist dies seit 16. Oktober 2004 und in der Schweiz seit dem 1. März 2000 möglich. Man bezeichnet das als Rufnummernmitnahme oder Rufnummernportabilität (engl. für Nummernportabilität in Mobilnetzen: Mobile Number Portability, MNP).
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Ist an dem Telefonanschluss eine durchwahlfähige Telefonanlage angeschlossen, so kann man mit der an die Stammnummer angefügten Durchwahl direkt zu einer Nebenstelle durchwählen. Sofern unter einer Stammnummer mehr als eine Telefonanlage angeschlossen ist, spricht man von ökonomischer Rufnummernvergabe. Anhand der ersten Ziffer der Durchwahl erfolgt die Zuordnung zur richtigen Anlage. Der Vorteil der ökonomischen Rufnummernvergabe besteht darin, dass die Rufnummernvergabe besser an den benötigten Bedarf angepasst werden kann. Eine Telefonanlage mit 101 Nebenstellen blockiert bei dieser Vergabepraktik nur 99 statt 899 ungenutzte Rufnummern.
In der Schweiz sind Nebenstellen unüblich.
Bei einem Festnetz- oder Mobilanschluss kann man einstellen, ob der angerufene Partner die Telefonnummer des Anrufers sieht oder nicht. Alle Endgeräte zum Anschluss an digitale Telefonleitungen (zum Beispiel ein ISDN-Telefon) sind prinzipiell fähig, die Rufnummer des Anrufers zu erkennen und diese, sofern das Gerät über eine Anzeige verfügt, auch anzuzeigen. Bei Endgeräten an analogen Leitungen muss der Telefonapparat des Angerufenen das CLIP-Protokoll unterstützen.
Um eine Nummer einer bestimmten Person oder einem Unternehmen zu erhalten, kann man im Telefonbuch nachschauen oder bei einer Telefonauskunft erfragen. Es besteht allerdings keine Pflicht, seine Telefonnummer irgendwo eintragen zu müssen. Als die Deutsche Bundespost noch das Telefonmonopol innehatte, waren nur Personen mit besonderem Status (z. B. Politiker, gefährdete Personen) davon befreit, sich ins Telefonbuch eintragen zu lassen, das war dann eine sogenannte Geheimnummer.
Bei einem ISDN-Basisanschluss in Mehrgeräteausführung werden die dem Anschluss zugeteilten Telefonnummern auch MSN (Multiple Subscriber Number) genannt.
Die Faxnummer (auch: Telefaxnummer) ist eine Zahlenfolge, die bei einem Faxgerät eingegeben werden muss, um einem anderen Teilnehmer, der mit einem Faxgerät ausgestattet ist, eine Kopie eines Dokumentes (in der Regel DIN A4) über eine Fernübertragung zukommen zu lassen. Die Faxnummer ist insofern ein Sonderfall der Rufnummer und setzt sich – wie die Telefonnummer – aus der Telefonvorwahl und der eigentlichen Rufnummer des Anschlusses zusammen. Aufgrund des vermeintlichen Dokumentencharakters von Faxen war das Einstellen der Absendernummer in Faxgeräten bis Ende 1992 ausschließlich den Servicetechnikern des Geräteherstellers vorbehalten und die korrekte Einstellung wurde beim Eintrag in das Faxtelefonbuch überprüft. Zum Schutz vor unbefugter Veränderung war die Absendernummer nur in einem versteckten Servicemodus einstellbar. (Siehe auch: Security by obscurity).
Bei Kombinationsgeräten, die sowohl als Faxgerät als auch als Telefon genutzt werden können, ist die Faxnummer in der Regel die gleiche wie die Telefonnummer. Meistens wird das Faxgerät jedoch an einem ISDN-Anschluss oder einer Telefonanlage betrieben, wodurch dem Faxgerät eine eigene Rufnummer zugeordnet werden kann.
Mit der Verbreitung von Faxgeräten in den 1980er Jahren wurde die schriftliche Angabe der „neuen“ Faxnummer ein fester Bestandteil der Anschrift/Adresse von Behörden, Institutionen sowie Unternehmen und Gewerbetreibenden, wobei sie bei größeren Unternehmen bald die Telexnummer verdrängte. Die Faxnummer ergänzte seitdem die hergebrachte Telefonnummer auf Briefbögen und Visitenkarten, fand jedoch in den 1990er Jahren mit der E-Mail-Adresse einen völlig neuen Konkurrenten. In Deutschland wird als Kennzeichnung der Faxnummer oft das Kürzel Fax verwendet (im Gegensatz zu Tel. vor der Telefonnummer).
Die Inverssuche, auch Rückwärtssuche genannt, ist das Identifizieren von Personen bzw. deren Namen anhand der Telefonnummer. Während dies in der Schweiz schon immer erlaubt war, ist es in Deutschland erst seit einer Änderung des Telekommunikationsgesetzes im Jahr 2004 möglich. Jedoch muss der Teilnehmer der Freigabe seiner Nummer zur Inverssuche bei seinem Anbieter zustimmen. Digitale und Online-Telefonbücher bieten diesen Dienst an. Es soll Anbieter geben, die im Gegenteil verlangen, zu widersprechen, wenn seine Daten nicht freigegeben sein sollen, da sonst die Inverssuche frei ist – und den Widerspruch auf seine Kosten äußern zu müssen: entweder schriftlich, oder über eine vergleichsweise hoch gebührenpflichtige TED-(0137)-Nummer, mit einem gesonderten Anruf für jede einzelne seiner für die Inverssuche zu sperrenden bis zu zehn MSN.
Hauptartikel Sonderrufnummer
Die Schreibweise von Telefonnummern regelt für Deutschland die DIN 5008, welche nach Empfehlung der RTR auch in Österreich Anwendung findet[1]. Demnach werden Telefonnummern nicht mehr (wie es bis 2001 vorgeschrieben war) in Blöcken zu je zwei Ziffern notiert, auch Klammern und Schrägstriche zur Abtrennung der Telefonvorwahl sind nicht mehr vorgesehen. Stattdessen werden Telefonnummern funktionsbezogen durch Leerzeichen gegliedert. Bei Anlagenanschlüssen wird die Durchwahl durch einen Bindestrich (ohne umgebende Leerzeichen) abgesetzt, die internationale Telefonvorwahl beginnt stets mit genau einem Pluszeichen. Beispiele:
Die Internationale Fernmeldeunion (ITU) empfiehlt, dass eine Rufnummer höchstens 15 Stellen haben soll, wobei die Ländervorwahl mitzuzählen ist, nicht jedoch Verkehrsausscheidungsziffern. Die Berliner Nummer +49 30 1234567 hat demnach 11 Ziffern. Derzeit werden in Deutschland Rufnummern mit 12 Ziffern, im Falle von Telefonanlagen oder Rufnummernknappheit auch 13 Ziffern, vergeben.
Telefonnummern gab es bereits vor dem Selbstwählverkehr, als noch die Anschlüsse von Hand verbunden wurden. In manchen Gegenden waren die Telefonnummern eine alphanumerische Kombination. Diese Nummern waren zum Teil leichter zu merken.