Der Rundfunkrat (bei ausschließlichen Fernsehgesellschaften auch speziell Fernsehrat) ist bei deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ein Kontrollgremium zur Vertretung der Interessen der Allgemeinheit bei der Programmgestaltung. Zugleich ist der Rundfunkrat das oberste für die Programmkontrolle zuständige Aufsichtsgremium. Der Rundfunkrat überwacht die Einhaltung des gesetzlichen Sendeauftrags.
Die genauen Bestimmungen der einzelnen Rundfunkräte werden von den Bundesländern in entsprechenden Gesetzen festgelegt.
Die Mitglieder des Rundfunkrates setzen sich aus verschiedenen gesellschaftlichen Gruppierungen und Organisationen zusammen, zumeist vertreten durch entsprechende Funktionäre (z.B. der Gewerkschaften, Frauenverbänden, Kirchen, Fraktionen). Der Rundfunkrat soll einen Querschnitt der Bevölkerung abbilden.
Wichtige Aufgaben der Rundfunkräte sind z.B. Wahl und Beratung des Intendanten, Überwachung der Einhaltung der gesetzlich normierten Programmgrundsätze, Wahl von Mitgliedern des Verwaltungsrates und Genehmigung des Haushalts sowie des Jahresberichts.
Die einzelnen Aufgaben sowie die Anzahl der Mitglieder eines Rundfunkrates können sich bei den unterschiedlichen Sendeanstalten wegen der unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen in den Ländern unterscheiden.
Mitglieder des Rundfunkrats der einzelnen Landesrundfunkanstalten:
Mitglieder des Rundfunkrats der Bundesrundfunkanstalten:
Gesetzliche Grundlage:
Rundfunkrecht | Rundfunkstaatsvertrag | Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag | Rundfunkgebührenstaatsvertrag | Rundfunkgebühr | Rundfunkfreiheit | Rundfunkurteile | Landesrundfunkgesetze
ARD mit der Deutschen Welle und den Landesrundfunkanstalten BR, hr, MDR, NDR, Radio Bremen, RBB, SR, SWR, WDR | ZDF | Deutschlandradio
Rundfunkrat | Finanzkommission (KEF) | Gebühreneinzugszentrale (GEZ) | Rundfunkgebührenbeauftragte | Landesmedienanstalt