SS- und Polizeiführer

SS-Obergruppenführer und General der Polizei Wilhelm Rediess
SS-Obergruppenführer und General der Polizei Wilhelm Rediess

SS- und Polizeiführer (SSPF) war eine einflussreiche berufliche Funktion innerhalb der Schutzstaffel (SS) zur Zeit des Nationalsozialismus. Die SSPF waren in Personalunion Polizei- und SS-Führer.

SSPF ist sowohl die Funktionsbezeichnung als auch die unterste Dienststellung im Gefüge des Amtes.

Der erste SS- und Polizeiführer wurde 1938 beim Oberabschnitt Führer bei der allgemeinen SS ernannt. Zweckbestimmung war die Bildung von Hierarchien für jede SS- und Polizeieinheit, die nur dem Kommando des Reichsführers SS Heinrich Himmlers und Adolf Hitlers unterstanden.

SSPF hatten einen Führungsstab mit Vertretern aller SS-Organisationen, z. B. Ordnungspolizei, Gestapo, Konzentrationslager, SS-Totenkopfverbände, Sicherheitsdienst Reichsführer-SS und teilweise auch der Waffen-SS.

Bei Kriegsausbruch etablierte sich folgende Hierarchie in den Dienststellungen:

  • SS- und Polizeiführer (SSPF)
  • Höhere SS- und Polizeiführer (HSSPF, HSS-PF, HSSuPF)
  • Höchste SS- und Polizeiführer (HöSSPF)
SS-Gruppenführer Ernst Kaltenbrunner, HSSPF Donau (rechts) mit Reichsführer SS Heinrich Himmler (links) und SS-Sturmbannführer Franz Ziereis (Kommandant des Konzentrationslagers Mauthausen, Mitte) bei einer Inspektion des DEST-Betriebes Kastenhof in Sankt Georgen an der Gusen im Jahre 1941
SS-Gruppenführer Ernst Kaltenbrunner, HSSPF Donau (rechts) mit Reichsführer SS Heinrich Himmler (links) und SS-Sturmbannführer Franz Ziereis (Kommandant des Konzentrationslagers Mauthausen, Mitte) bei einer Inspektion des DEST-Betriebes Kastenhof in Sankt Georgen an der Gusen im Jahre 1941

Die Ämter wurden durch Ernennung vergeben. Es gab meistens geographische Zuständigkeiten, die oft mit den SS-Oberabschnitten identisch waren. Durch den Führererlass „über die polizeiliche Sicherung der neu besetzten Ostgebiete“ vom 17. Juli 1941 wurde die polizeiliche Sicherung dem „Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei“ (Himmler) übertragen. Zur Durchführung der polizeilichen Sicherung trat zu jedem Reichskommissar ein HSSPF, zu jedem General-, Haupt- und Gebietskommissar ein SSPF. Außerdem wurde durch einen Erlass vom Reichsführer-SS am 21. Mai 1941 jedem Befehlshaber eines rückwärtigen Heeresgebietes ein HSSPF beigeordnet. Die Einsatzgruppen wurden vom zuständigen SSPF geführt, verloren daher aber ihre ursprüngliche Kommandostruktur.

Eine funktionelle Zuständigkeit war beispielsweise die Aufsicht über Ghettos in Polen. Dabei waren sie direkt an den Deportationen in Vernichtungslager (mit administrativer Unterstützung des Reichssicherheitshauptamtes) beteiligt. Eine weitere Funktion war das Kommando über Polizeibataillone und SD-Regimenter im Gefechtseinsatz. Hierbei wurde den SSPF ein motorisiertes Polizeiregiment unterstellt.

Der HöSSPF des SS-Oberabschnittes Italien war ab 1942 gleichzeitig Sonderbeauftragter für polizeiliche Angelegenheiten bei der italienischen Regierung. Die SSPF hatten ein eigenes Verbandsabzeichen [1].

Viele SSPF verübten vor allem in Osteuropa und zum Ende des Krieges Kriegsverbrechen. Viele Täter sind nach Kriegsende untergetaucht oder begingen Suizid. Die meisten Verbrechen wurden nicht gesühnt.

Eine alphabetische Liste der Amtsträger findet sich auf der Seite Liste der SS- und Polizeiführer.

Literatur

  • Ruth Bettina Birn: Die Höheren SS- und Polizeiführer. Himmlers Vertreter im Reich und den besetzten Gebieten.. Düsseldorf: Droste 1986. ISBN 3-7700-0710-7
  • Joseph Wulf: Das Dritte Reich und seine Vollstrecker. München: Saur 1978. ISBN 3-598-04603-0, S. 232
  • Kurt Mehner (Hrsg.): Die Waffen-SS und Polizei 1939-1945. Reihe Führung und Truppe, Band 3, 389 S., Norderstedt: K. Patzwall 1995. ISBN 3931533026

Weblinks

Verweise

  1. http://www.axishistory.com/index.php?id=4871

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