Die nationalsozialistische Parteiorganisation „SS“ entwickelte im Laufe der Diktatur einen aus verschiedenen „Hauptämtern“ und deren Unterabteilungen bestehenden Dachverband und bildete mit ihnen seit spätestens 1942 einen regelrechten Staat im Staate.
Die 12 Hauptämter, die aus der weitverzweigten Organisationsstruktur der SS entstanden sind:
Das SS-Hauptamt (SS-HA) unter SS-Obergruppenführer Gottlob Berger war ursprünglich das Leitorgan und Hauptverwaltungsstelle der Gesamt-SS. Als die Partei-Organisation immer größer wurde, konnte das SS-HA die nun aufkommenden Aufgaben nicht mehr bewältigen. So wurden neue Hauptämter geschaffen, die nach und nach die Aufgaben des SS-HA übernahmen. Schließlich waren rund 70 % der Aufgaben an die anderen Ämter abgegeben, weshalb der Einfluss des SS-HA auf die SS schließlich minimal war. Dem SS-Hauptamt unterstand aber weiterhin das "SS-Ergänzungsamt", das unter Berger weiter ausgebaut wurde. So war dieses Amt für die Betreuung und Verwaltung der Personalakten der SS-Mannschaften und der Unteroffiziere zuständig. Dem SS-Hauptamt unterstanden die bis 1939/40 Kommandoämter der Allgemeinen SS, SS-Verfügungstruppe und der SS-Wachverbände.
1939 riet Berger Adolf Hitler unter anderem, Theodor Eicke die Aufstellung eines eigenen Frontverbandes zu erlauben. Dieser sollte ausschließlich aus Freiwilligen der Totenkopf-Standarten gebildet werden. Ferner schlug Berger vor, die Kommandoämter der Verfügungstruppe und der Wachverbände in einem neuen Kommandoamt, dem "Kommandoamt der Waffen-SS" zu vereinigen. Dem Ergänzungsamt unterstanden auch die Rekrutierungsbüros der Waffen-SS in den unterworfenen Ländern.
Das SS-Führungshauptamt (SS-FHA) war die eigentliche betriebliche Stabsstelle (Hauptquartier) der Schutzstaffel. Es stand seit 1942 unter der Führung des SS-Obergruppenführer Hans Jüttner und leitete bzw. verwaltete die Transportvorgänge, Lohnzahlungen und Ausrüstungen. Ihm unterstand ferner das Kommandoamt der Allgemeinen SS (Heimat- oder Schwarze-SS), das Kommandoamt der SS-Verfügungstruppe und das Kommandoamt der SS-Wachverbände. Die Kommandoämter waren 1935 geschaffen worden und galten als Schaltzentralen der bewaffneten SS-Verbände. Ferner unterstanden dem SS-FHA auch die SS-Junkerschulen (Militärakademie der Waffen-SS), die für die Offiziersausbildung zuständig waren. 1942 wurden die einst eigenständigen Kommandoämter der SS-VT und der SS-TV zum neuen Kommandoamt der Waffen-SS zusammengelegt und es wurde für die germanischstämmigen Freiwilligen-Verbände innerhalb der Waffen-SS ein eigenständiges "Kommandoamt der Allgemeinen/Germanischen-SS" eingeführt. 1944 hatte das SS-Führungshauptamt 45.000 Mitarbeiter.
Der Persönliche Stab RFSS unterstand dem SS-Obergruppenführer Karl Wolff. Der „Persönliche Stab Reichsführer-SS“ war eines der Berliner Hauptämter und für alle Himmlerschen Belange bestimmt, die nicht in den Bereich eines SS-Hauptamtes fielen. Ihm unterstanden vor allem die privaten Organisationen "Lebensborn", "Freundeskreis Reichsführer-SS" und "Fördernde Mitglieder der SS".
Das Rasse- und Siedlungshauptamt (RuSHA) unterstand dem SS-Obergruppenführer Richard Hildebrandt. Das Rasse- und Siedlungshauptamt RuSHA war eines der drei ältesten SS-Hauptämter. Das RuSHA wurde bereits Ende Dezember 1931 gegründet. Es war zuständig für Rassenuntersuchungen und Ehegenehmigungen der SS sowie für die Rassenselektion von sogenannten "eindeutschungsfähigen Volksdeutschen" und anderen Völkern angehörenden Menschen.
Siehe auch: Prozess Rasse- und Siedlungshauptamt der SS
Der Name beinhaltete auch gleichzeitig die Aufgabe:
Dies bezog sich vor allem auf Angehörige der SS. Die Rassenreinheit der SS-Männer (und auch ihrer Frauen) sollte gewährleistet und die Ansiedelung von entlassenen SS-Männern im Osten überwacht und geleitet werden.
Dem Hauptamt Dienststelle SS-Obergruppenführer Heißmeyer unterstanden die Nationalpolitischen Erziehungsanstalten (NPEA). Damit hatte diese Dienststelle einen großen Einfluss auf die Ausbildung der deutschen Kinder und Jugendlichen. Heißmeyer hatte bis 1940 die Kontrolle über die staatlichen Schulen erlangt und gedachte, die begabtesten Schüler auf die NPEA zu überführen. Dort sollten sie bewusst zum Führernachwuchs für die SA und SS herangezogen werden.
Das Reichssicherheitshauptamt (RSHA) wurde nacheinander von SS-Obergruppenführer Reinhard Heydrich, Reichsführer-SS Heinrich Himmler und ab Februar 1943 von SS-Obergruppenführer Ernst Kaltenbrunner geführt.
Das Reichssicherheits-Hauptamt war die zentrale Stelle zur Ausübung der polizeilichen Funktionen der Schutzstaffel (SS). Ihm war aber auch die Sicherheitspolizei unterstellt, die die Aufsicht über die Kriminal-, Grenz- und Geheime Staatspolizei (abgekürzt Gestapo) ausübte. Der Sicherheitspolizei unterstanden auch die berüchtigten Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD (abgekürzt Einsatzgruppen), die die Massenmorde in den östlichen Gebieten verübten. Ferner war dem RSHA auch der Sicherheitsdienst des Reichsführers-SS (abgekürzt SD) angegliedert, der als Geheimdienst zur Bekämpfung äußerer wie innerer Gegner sowie zur Bespitzelung der Bevölkerung tätig war. Viele Schreibtischtäter aus Adolf Eichmanns Referat IV B 4 im RSHA, die die Endlösung organisatorisch ermöglichten, stammten aus dem SD.
Im Urteil des Internationalen Militärgerichtshofes gegen die Hauptkriegsverbrecher (Nürnberger Prozess) wurden SD, SS und Gestapo zu kriminellen Vereinigungen erklärt.
Das Hauptamt SS-Gericht ging hervor aus dem SS-Disziplinaramt und dem SS-Rechtsamt, die schon länger zuvor bestanden hatten und am 1. Juni 1939 im neuen Hauptamt aufgingen. Sein Aufgabenbereich war zunächst die Bearbeitung von "Disziplinar- und Beschwerdesachen für den Reichsführer-SS". Es unterstand nacheinander den SS-Obergruppenführern Paul Scharfe und Franz Breithaupt. Es war die Zentral- und Ministerialinstanz des gesamten SS- und Polizeigerichtswesens mit Sitz in München. Das Hauptamt war - gleichberechtigt neben der Kriegsgerichtsbarkeit der Wehrmacht - als Sondergerichtsbarkeit in Strafsachen für den gesamten Bereich der SS und der Polizei zuständig. Später wurde die Zuständigkeit ausgedehnt auf deutsche und ausländische Zivilpersonen wegen aller im Operationsgebiet begangenen Straftaten, ab Januar 1945 sogar auf alle Kriegsgefangenen.
Grundlage der Arbeit der Sondergerichtsbarkeit der SS und Polizei waren das Militärstrafgesetzbuch und die Militärstrafgerichtsordnung, von denen jedoch in einer Reihe von Fällen abgewichen wurde.
Erster Hauptamtschef war vom 1. Juni 1939 bis zu seinem Tode am 29. Juli 1942 SS-Obergruppenführer und General der Waffen-SS Paul Scharfe. Nachfolger und letzter Hauptamtschef wurde am 15. August 1942 SS-Obergruppenführer und General der Waffen-SS Franz Breithaupt. Zum Dienstantritt Breithaupts verfügte Himmler, dass niemals ein Jurist an die Spitze des Hauptamts SS-Gericht treten dürfe.
Im Hauptamt in München wurde ein Oberstes SS- und Polizeigericht eingerichtet für alle Fälle von Hoch- und Landesverrat, Spionage, für alle Straftaten von SS- und Polizeioffizieren im Generalsrang sowie für Straftaten von besonderer Bedeutung. Das Oberste SS- und Polizeigericht war kein übergeordnetes Gericht im Sinne einer Rechtsmittelinstanz. In allen Strafverfahren der SS und Polizei entschied jedes Gericht, entsprechend den Kriegsgerichten der Wehrmacht, ohne Berufungsmöglichkeit in erster und letzter Instanz. Es kam jedoch häufig vor, dass Himmler, dem eine enorme Anzahl von Urteilen persönlich vorgetragen oder vorgelegt wurden, Urteile eigenhändig korrigierte, sei es strafverschärfend oder auf dem Gnadenwege Todesurteile abschwächend durch Versetzung von Verurteilten zu so genannten "Bewährungseinheiten" (siehe unten).
Dem Hauptamt SS-Gericht unterstanden bis zu 38 regionale SS- und Polizeigerichte. Sie waren eingerichtet jeweils am Dienstsitz eines Höheren SS- und Polizeiführer, der in den Verfahren auch als Gerichtsherr fungierte. An den SS- und Polizeigerichten waren SS-Führer mit der Befähigung zum Richteramt als so genannte SS-Richter tätig, die der Waffen-SS angehören mussten. Bei einem chronischen Mangel an qualifizierten Juristen gab es im Sommer 1944 immerhin 605 dem Hauptamt SS-Gericht unterstellte SS-Richter: ein deutlicher Hinweis auf die hohe Zahl von Strafsachen in den Reihen der SS und Polizei.
Durch Erlass Himmlers vom 16. Mai 1944 wurde beim Hauptamt SS-Gericht ein SS- und Polizeigericht z. B.V. (zur besonderen Verwendung) eingerichtet, das ausschließlich mit der Aufklärung und Verfolgung einiger in Konzentrationslagern begangener Delikte, insbesondere von Unterschlagungen und Korruption, betraut war. Zum Tode verurteilt wurden die beiden KZ-Kommandanten Karl Otto Koch (KZ Buchenwald) und Hermann Florstedt (KZ Buchenwald und KZ Majdanek). Koch wurde in Buchenwald erschossen, Florstedts Schicksal ist nicht völlig geklärt. Verhaftet und verurteilt wurden mindestens drei weitere abgesetzte KZ-Kommandanten. Ermittlungsverfahren gab es unter anderem gegen SS-Oberführer Johannes Loritz (KZ Dachau und KZ Sachsenhausen), Rudolf Höß (KZ Auschwitz), sogar gegen den Chef des SS-Wirtschaftsverwaltungshauptamtes Oswald Pohl und seinen Vertreter August Frank. Diese Ermittlungen wurden erwartungsgemäß auf direkte Weisung Himmlers eingestellt.
Zu Zeitstrafen Verurteilte wurden in das Strafvollzugslager Danzig-Matzkau der SS und Polizei in Danzig-Matzkau eingewiesen, das der Waffen-SS unterstand. Die Lagerbedingungen entsprachen der Ideologie und Menschenverachtung der SS und Polizei und wurden übereinstimmend als extrem geschildert. Ein wegen einer Falschaussage zu einem halben Jahr in Matzkau verurteilter Angehöriger des SS-Sonderkommandos Sobibor wurde bei seiner Rückkehr auf Grund seines körperlichen Zustandes von seinen Kameraden kaum mehr wiedererkannt.
Eine Strafverbüßung war auch als so genannte Frontbewährung möglich in der berüchtigten Strafeinheit "Dirlewanger", die von verurteilten SS- und Polizeioffizieren kommandiert wurde und als "Himmelfahrtskommando" galt, das viele nicht überlebten.
Zur Illustrierung der Denk- und Vorgehensweise des Obersten SS- und Polizeigerichts werden hier Auszüge aus dem Feldurteil im Namen des deutschen Volkes vom 24. Mai 1943 gegen den Waffen-SS-Angehörigen SS-Untersturmführer Max T. wegen der Erschießung von 510 ukrainischen Juden (Männern, Frauen und Kindern) und anderer Delikte wiedergegeben:
(Anmerkung: Dieses Dokument lag 1981 einem Prozess in Heilbronn gegen Untergebene Max T.s zugrunde. T., der bereits 1943 von dem Obersten SS- und Polizeigericht rechtskräftig verurteilt worden war, trat neben seinen noch lebenden damaligen Richtern selbst nur als Zeuge vor Gericht auf.)
Das SS-Personalhauptamt unterstand nacheinander den SS-Obergruppenführern Walter Schmitt und Maximilian von Herff. Das Hauptamt galt quasi als "Personalabteilung" der SS und war mit der Betreuung der SS-Führer beschäftigt. Das SS-Personalhauptamt gab seit 1934 die Dienstalterslisten der Schutzstaffel der NSDAP heraus, deren letzte Ausgabe 1944 erschien und in denen anfänglich unteres, mittleres und oberstes SS-Führerkorps aufgelistet waren. Gegen Kriegsende war nur noch das mittlere und obere SS-Führerkorps aufgeführt.
Mitte 1944 gab das Personalhauptamt die Dienstaltersliste der Waffen-SS (Sachstand; 1. Juli 1944) heraus, die allerdings nicht - wie damals üblich - allen SS- und Polizeidienststellen zur Verfügung gestellt wurde. Diese Dienstaltersliste blieb ein Einzelexemplar für den rein internen Gebrauch des Personalhauptamtes und stellt zu den anderen "SS-Dienstalterslisten" ein Paranoptikum dar.
Das Hauptamt Ordnungspolizei bündelte die Führung der uniformierten Polizei in Deutschland. Auf diese Weise war die staatliche Polizeiorganisation an die SS angebunden und wurde von der Partei kontrolliert. Die Polizeiführung unterstand zunächst SS-Obergruppenführer Kurt Daluege (der schließlich zum SS-Oberstgruppenführer befördert wurde) und später SS-Obergruppenführer Alfred Wünnenberg.
Das SS-Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt (SS-WVHA) entstand aus dem „SS-Verwaltungshauptamt“ und wurde im März 1942 durch SS-Obergruppenführer Oswald Pohl gegründet. Es verwaltete die SS-eigenen Industrien, Gewerbe und Betriebe in den Konzentrationslagern und führte diese zu eigenen Konzernen zusammen. Damit arbeitete das WVHA eng mit dem SS-Hauptamt zusammen und ab 1942/43 war ihm das gesamte Konzentrationslagerwesen allein unterstellt. Der Standort des ehemaligen SS-Wirtschafts- und Verwaltungshauptamts ist Unter den Eichen 126-135, 12205 Berlin-Steglitz Ortsteil Lichterfelde. Das Amt hatte unter dem ca. 500m entfernten Fichtenberg einen Bunker für die Unterbringung des Aktenbestands und des Personals während der Luftalarme errichtet. Nach 1945 war das Gebäude eine ausgebrannte Ruine.
Es bestand aus folgenden fünf Amtsgruppen:
Das einstige Verwaltungsamt des SS-Führungshauptamtes war schließlich für die Kontrolle der Allgemeinen SS hinsichtlich der fünf Bereiche zuständig. In Wirklichkeit war aber mit Kriegsausbruch 1939 die Bedeutung der Allgemeinen SS infolge Einzuges ihrer Mitglieder in die Feldtruppen (hauptsächlich Wehrmacht) enorm gesunken. Vielmehr begann das Wirtschaftsamt, anfangs die SS-Verfügungstruppe und schließlich die Waffen-SS wirtschaftlich zu unterstützen; allein die Verwaltung von 38 SS-Front-Divisionen (1945) stellte schon ein beachtliches Unterfangen dar. Ferner waren ab 1942 dem WVHA sämtliche Totenkopf-Verbände einschließlich ihrer KZ-Wachsturmbanne unterstellt. Diese wurden nun in der Inspektion Konzentrationslager und verstärkte SS-Totenkopf-Standarten in der Amtsgruppe D zusammengefasst.
Im Januar 1944 kam noch formal die Verwaltungszentrale des "Hauptamtes Ordnungspolizei" hinzu und nach dessen Vernichtung durch alliierte Bombenangriffe wurden dessen Aufgaben nun auch de facto vom Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt übernommen.
Nach dem die Waffen-SS als ganzes als staatliche Einrichtung angesehen wurde, war ihre Finanzierung mehr als kompliziert. Die Gelder der Waffen-SS wurden vom Reichsfinanzministium überwacht, während aber die Allgemeine SS als Teil der NSDAP galt. Die Allgemeine SS erhielt ihre Gelder durch den Reichsschatzmeister der Partei, Franz Xaver Schwarz, der mit seinen Mitteln viel großzügiger war. So kam es zu folgendem Kuriosum, dass die Gelder für die Waffen-SS strikt kontrolliert wurden, während die nun unbedeutende Allgemeine SS als solche und auch deren SS-SD, eines der absoluten Machtinstrumente der Nationalsozialisten, keinerlei finanziellen Beschränkungen unterworfen waren.
Das WVHA verfügte über eine eigene Verwaltungsschule ("SS-Verwaltungsschule Dachau"), in der der eigene Verwaltungsnachwuchs ausgebildet wurde.
Gemeinsam mit dem SS-Führungshauptamt war das Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt für das SS-eigene Versorgungssystem verantwortlich: Während das SS-FHA für Waffen und Munition zuständig war, musste das WVHA für die Uniformen und persönliche Ausrüstung der Truppen sorgen.
Schon vor Beginn des Krieges hatte die SS begonnen, kleinere Wirtschaftsunternehmen zumeist jüdischer Geschäftsleute aufzukaufen (Arisierung) und selbst zu gründen. Diese unterstanden dann dem nachmaligen Obergruppenführer Pohl, der als Leiter des SS-Verwaltungshauptamtes eingesetzt war. Mit dem Krieg im Osten gelangten fast alle intakten Firmen in den besetzten Gebieten in die Hand Pohls und mit dem Ausbau der KZ zu riesigen Industrieunternehmen war sein Einfluss geradezu unermesslich. Allein im Deutschen Reich gehörten 500 Betriebe zum Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt. Dabei erstreckte sich sein Einfluss von der Land- und Bauwirtschaft über den Fahrzeugbau bis zum Getränkebereich. Mit der Übernahme von "Coca Cola Deutschland" kam noch einer der größten Limonadenhersteller zum Wirtschaftsunternehmen Pohls; der Markenname "Fanta" stammt von Pohl selbst.
1945 verfügte z. B. das Amt "W" des Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt allein über folgende Ämter:
Siehe auch:
Das Hauptamt Volksdeutsche Mittelstelle (VoMi) war zuständig für außerhalb des Deutschen Reiches lebende "Volksdeutsche" und unterstand seit Febr. 1937 dem SS-Obergruppenführer Werner Lorenz. Vorläufer war ein "Volksdeutscher Rat" unter Kursell. Hauptaufgabe dieses Hauptamtes war die Umsiedlung deutscher Volksgruppen, die zwischen 1939 und 1940 mit der Losung Heim ins Reich stattfanden. Die VoMi siedelte bis 1940 rund 1 Million Volksdeutscher ins Reich um und dort vor allem in den Reichsgauen Wartheland (Posen) und Danzig-Westpreußen (Danzig) an.
Das Stabshauptamt des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums stand unter der Leitung von SS-Obergruppenführer Ulrich Greifert und arbeitete eng mit der VoMi zusammen. Hauptaufgabe dieses Amtes war die sogenannte Re-Germanisierung deutscher Volksgruppen, die trotz "deutscher Abstammung im fremdvölkischen Umfeld aufgegangen" seien. Aber auch für die "Eindeutschung" gutbefundene slawische Volksteile wurden in diesem Hauptamt erfasst. VoMi und Stabshauptamt waren für die Erfassung der Volksdeutschen und des sogenannten "deutschen Blutes" in verschiedenen "Deutschen Volkslisten" zuständig. Anhand dieser Volkslisten wurde der Status des Inhabers innerhalb der "deutschen Volksgemeinschaft" festgelegt:
Siehe auch: Aktion Ritterbusch, Ostforschung