Samuel Freiherr von Pufendorf, (* 8. Januar 1632 in Dorfchemnitz, Kursachsen; † 26. Oktober 1694 in Berlin) war ein deutscher Naturrechtsphilosoph, Historiker sowie Natur- und Völkerrechtslehrer.
Inhaltsverzeichnis |
Pufendorf ist der Sohn des lutherischen Pastors Esaias Elias Pufendörfer und dessen Ehefrau Margarete Hickmann. Jeremias Pufendorf und Esaias von Pufendorf sind seine Brüder.
Er besuchte in den Jahren 1645 bis 1650 die Fürstenschule Grimma. Ab 1650 begann Pufendorf auf Wunsch seines Vaters in Leipzig Theologie zu studieren; wechselte aber bald zu Jura. 1656 ging Pufendorf an die Universität Jena, wo er hauptsächlich durch Prof. Erhard Weigel (Ethik) beeinflusst wurde. Zwei Jahre später, 1658, beendete Pufendorf sein Studium mit dem Titel eines Magisters.
Noch im selben Jahr bekam Pufendorf eine Stelle als Hauslehrer beim schwedischen Gesandten in Kopenhagen und geriet dort im schwedisch-dänischen Krieg in achtmonatige Gefangenschaft. 1659 folgte er dem schwedischen Gesandten nach Den Haag.
1661 berief ihn der pfälzische Kurfürst Karl Ludwig nach Heidelberg, wo er in seiner ersten Professur Natur- und Völkerrecht lehrte. 1668 ging er nach Lund in Schweden. 1672 erschien sein lateinisch verfasstes Hauptwerk De jure naturae et gentium libro octo, das im Jahre 1711 in deutscher Übersetzung unter dem Titel Acht Bücher von Natur und Völkerrecht veröffentlicht wurde. 1677 wechselte Pufendorf nach Stockholm. Der schwedische König ernannte ihn zum Hofhistoriographen, zum Geheimen Rat und Staatssekretär. Zunehmend unzufrieden mit seinem Aufenthalt in Schweden gelang es ihm erst 1688 nach Berlin an den preußischen Hof zu wechseln, wo er gleichfalls Hofhistoriograph und Geheimer Rat wurde. 1694 wurde er von Karl XI. von Schweden in den Freiherrenstand erhoben.
Im Alter von 62 Jahren starb Samuel von Pufendorf am 26. Oktober 1694 in Berlin. Er wurde nahe dem Altar der Nikolaikirche beigesetzt.
Ein Großneffe von Samuel von Pufendorf ist Friedrich Esaias Pufendorf.
Mit seiner Rechtsauffassung eines säkularen Naturrechts und der Befürwortung eines einheitlichen Völkerrechts nahm Pufendorf maßgeblichen Einfluss auf die die deutsche aber auch europäische Rechts- und Staatsphilosophie im 18. und 19. Jahrhundert und wurde zu einem der Wegbereiter der Aufklärung. Darüber hinaus leistete er eine naturrechtliche Systematisierung der frühneuzeitlichen Rechtsverhältnisse. Pufendorf leitete die Staatenbildung aus der natürlichen Geselligkeit und der Bedürftigkeit des Menschen ab, den Unterschied zwischen Recht und Unrecht zu erkennen.
Im Eherecht wurde er über die in „De iure naturae et gentium libri octo“ (Buch 6, Kapitel 1, §§ 9-13) ausformulierte und mit zahlreichen Beispielen belegte Theorie von der Ehe als einem Vertrag zwischen zwei bis zum Vertragsschluß mit gleichen Rechten ausgestatteten Individuen zu einem Wegbereiter der Gleichberechtigung. Viele spätere Naturrechtler, wie Christian Thomasius, Christian Wolff und Martini, bauen mehr oder weniger deutlich auf den Gedanken Pufendorfs zum ehelichen Verhältnis der Geschlechter auf.