Schienenpersonenfernverkehr ist die Beförderung von Reisenden über längere Strecken mit Eisenbahnzügen. Das Gegenstück für kürzere Entfernungen ist der Schienenpersonennahverkehr. Die Reisezeit beträgt meistens über eine Stunde, im Mittel etwa drei Stunden.
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Die gesetzliche Regelung zieht die Grenze zum Nahverkehr bei einer Reiseentfernung von 50 Kilometern und einer Reisedauer von einer Stunde. Allerdings werden auch kürzere Strecken mit Fernzügen und längere Strecken mit Nahverkehrszügen zurückgelegt. Im Gegensatz zum Nahverkehr, der über Regionalisierungsmittel und Bestellerentgelte der Länder finanziert wird, muss der Fernverkehr in der Regel eigenwirtschaftlich betrieben werden (mit wenigen Ausnahmen, z.B. Anschubfinanzierungen).
Die DB Fernverkehr AG (Tochter der Deutschen Bahn AG) setzt Fernzüge folgender Zuggattungen an, die überwiegend nach einem Taktfahrplan verkehren.
In Zusammenarbeit mit ausländischen Bahnen verkehren:
Die Tochtergesellschaft DB AutoZug offeriert neben Autozügen (AZ) auch Nachtreisezüge für Reisende ohne Auto:
Eine weitere Tochtergesellschaft für Nachtzüge ist die CityNightLine (CNL) AG.
Das Monopol der Eisenbahnen des Bundes ist bei der Bahnreform 1994 gefallen. Private Konkurrenten konnten sich dennoch bislang kaum auf dem Fernverkehrsmarkt etablieren. Es verkehren nur einzelne eigenwirtschaftliche Zugpaare, und zwar zurzeit auf folgenden Relationen:
Neben Nahverkehrszügen haben einige Länder auch vollwertige InterRegio-Ersatzzüge bei Privatbahnen bestellt, welche alle mit Bistro ausgerüstet sind:
Der Flensburg-Express (Flex), der zwischen Hamburg und Flensburg verkehrte, wurde mit dem Fahrplan 2006 wieder von der Deutschen Bahn AG übernommen. Bistros hatten die Züge jedoch schon seit der Übernahme durch die NOB nicht mehr.
Der Schienenpersonenfernverkehr in den USA erfolgt seit 1971 durch das staatliche Unternehmen National Railroad Passenger Corporation (Amtrak).
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