Als Schritttempo ist eine relativ niedrige Geschwindigkeit zu verstehen, eine mäßige Fortbewegung, mit der ein gesunder, erwachsener, durchschnittlich voran schreitender Fußgänger mithalten könnte. Die Straßenverkehrsordnung schreibt sie als "Schrittgeschwindigkeit" bei bestimmten Situationen für Fahrzeuge vor. Schrittgeschwindigkeit gilt u. a. in verkehrsberuhigten Bereichen oder wenn auf Gehwegen oder in Fußgängerbereichen Fahrzeugverkehr zugelassen ist.
Der Begriff "Schrittgeschwindigkeit" ist in der Rechtsprechung nicht genau definiert. Sie liegt nach Urteilen verschiedener Obergerichte zwischen 4 und 7 km/h. Der Bundesgerichtshof spricht davon, dass sie deutlich unter 20 km/h liegen muss.
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