Schuldschein

Schuldscheine sind schriftlich übertragene Darlehen, die aber im rechtlichen Sinn keine Wertpapiere darstellen.

Die Möglichkeit der schriftlichen Übertragung an dritte Personen unterscheidet Schuldscheine von normalen Bankkrediten.

Da bestimmte Schuldscheine regelmäßig am Finanzmarkt gehandelt werden, werden sie in der Regel als Teil des Rentenmarktes angesehen.


Siehe auch: Schuldanerkenntnis

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