Der Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) ist ein gesetzlich verankertes Gremium für höhere Schulen in Österreich. Die Zusammensetzung und Befugnisse sind im Schulunterrichtsgesetz (SCHuG) §64 geregelt.
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Dem Schulgemeinschaftsausschuss gehören der Schulleiter und je drei Vertreter der Lehrer, der Schüler und der Erziehungsberechtigten an. Der Schulleiter hat mindestens 2 Mal pro Schuljahr eine Sitzung einzuberufen oder wenn 3 Mitglieder des SGAs eine Sitzung verlangen. Die Sitzung ist mindestens eine Woche vorher den Mitgliedern zur Kenntnis zu bringen.
Jedes Ausschussmitglied außer dem Schulleiter hat eine Stimme. Der Schulleiter hat jedoch das Recht, einen "Beschluss für rechtswidrig oder aus organisatorischen Gründen nicht durchführbar" zu erklären (SchUG §64 Abs 16). Stimmenthaltung ist unzulässig, das Verlassen der Abstimmung allerdings schon. Bei den meisten Abstimmungen bedarf es entweder der Zustimmung aller Ausschussmitglieder oder der Zustimmung von 2 der 3 Mitglieder jeder Gruppe. Jeder Gruppe kommt somit die Möglichkeit der Blockierung eines Vorschlages zu.