| Die Artikel Schulpflegschaft, Klassenelternschaft und Elternvertretung überschneiden sich thematisch. Hilf mit, die Artikel besser voneinander abzugrenzen oder zu vereinigen. Die Diskussion über diese Überschneidungen findet hier statt. Bitte äußere dich dort, bevor du den Baustein entfernst. NB > ?! > +/- 16:28, 28. Nov. 2006 (CET) |
- Elternvertretung erklärt unspezifisch alles, ist aber am weitesten ausgebaut - die 'Betonung' Baden-Württembergs sollte anders eingearbeitet werden... --NB > ?! > +/- 16:28, 28. Nov. 2006 (CET)
??? In BW gibt es diesen Begriff nicht! --Wangen 11:49, 16. Jan. 2007 (CET)
Die Schulpflegschaft vertritt die Elternschaft einer Schule. Sie setzt sich aus den Klassenpflegschaftsvorsitzenden zusammen und vertritt die Interessen der Erziehungsberechtigten bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit und fördert den Bildungs- und Erziehungsauftrag in der Schule. Sie wählt die Vertreter der Erziehungsberechtigten und die Stellvertreter für die jeweiligen Fachkonferenzen.
Der Vorsitzende und sein Stellvertreter werden von der Schulpflegschaft für die Dauer eines Schuljahres gewählt. Wählbar sind die Mitglieder der Schulpflegschaft sowie die stellvertretenden Vorsitzenden der Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschaften. Werden stellvertretende Vorsitzende der Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschaften zum Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden gewählt, werden sie Mitglieder der Schulpflegschaft. Der Schulleiter oder sein ständiger Vertreter soll an den Sitzungen der Schulpflegschaft teilnehmen.