Der Schulweg ist der Weg zwischen Elternhaus und Schule. In der Regel wird er zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt, zum anderen werden Kinder auch häufig von ihren Eltern mit dem PKW zur Schule gebracht.
Ein Schulweg ist im juristischen Sinn der kürzeste sichere (Fuß-)Weg zwischen der Wohnung des Schülers und der nächstgelegenen Schule oder dem Unterrichtsort. Der Schulweg beginnt an der Haustür des Wohngebäudes und endet am nächstliegenden Eingang des Schulgrundstücks.
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Sinkende Schülerzahlen und Änderungen in der bildungspolitischen Zielsetzung führen zu Schulschließungen und zum Beispiel zur Eröffnung von Schulzentren. Damit werden auch die durchschnittlichen Schulwege länger.
Eine von Forschern der Universität Dortmund 1998 durchgeführte Untersuchung ergab, dass ein Drittel von 690 befragten Kindern verschiedener Altersgruppen ihren Schulweg überhaupt nicht mehr kannten, weil sie von ihren Eltern mit dem Auto gebracht und abgeholt werden. [1]
Schüler sind auf dem Schulweg besonderen Gefahren im Straßenverkehr ausgesetzt, seltener auch durch Gewalt. Versicherungsrechtlich ist nur der direkte gefahrlose Weg versichert. Verunglückt ein Schüler auf einem „Abstecher“, zahlt die Versicherung nicht. Die Versicherung wird aus kommunalen und staatlichen Mitteln finanziert.
Als Faustregel gilt, dass Kinder erst ab acht Jahren Gefahren im Straßenverkehr richtig einschätzen können. Allein in Bayern verunglückten im Jahr 2002 17.423 Schüler auf dem Schulweg zum Teil schwer, 16 Schüler starben. Diese Zahlen umfassen auch den Schulweg per PKW.
Als Maßnahmen sind Schulwegtraining und gerade im Winter lichtreflektierende Kleidung wichtig. An manchen Kreuzungen und Fußgängerüberwegen findet eine kommunale oder polizeiliche Schulwegsicherung statt (Warnung und Anhaltung von Fahrzeugen) Des Weiteren dienen zur Schlwegsicherung auch Verkehrshelfer wie Schülerlotsen tätig.
Kostenlose oder ermäßigte Schülertickets für den Schulweg gibt es nur, wenn der Schüler außerhalb eines bestimmten Umkreises um seine Schule wohnt. Die genauen Bestimmungen sind Ländersache, doch die Kultusminister haben sich auf eine gemeinsame Definition festgelegt. So sind Zuschüsse zu gewähren wenn der Schulweg in der einfachen Entfernung für den Schüler der Primarstufe mehr als 2 km, der Sekundarstufe I mehr als 3,5 km und der Sekundarstufe II mehr als 5 km beträgt oder auch wenn der Schüler oder die Schülerin aus gesundheitlichen Gründen ein Verkehrsmittel benutzen muss.
In Nordrhein-Westfalen gilt das Schülerticket nur für den Schulweg, nicht jedoch für die Freizeit. Die gemeinsame Lösung der Hausaufgaben ist hier also weder versicherungstechnisch noch finanziell abgedeckt.