Ein Schulzeugnis ist eine zusammenfassende, urkundliche Beurteilung des Leistungsstands eines Schülers.
Öffentliche Schulen erteilen Zeugnisse als
und enthalten in der Regel eine Beurteilung über
Die Beurteilung erfolgt in der Regel in Form von Schulnoten, teilweise auch in Form verbaler Gutachten (Eingangsklassen, Sonderschulen). Zum inhaltlichen Zustandekommen der Noten siehe Leistungsbeurteilung (Schule).
An Privatschulen gelten zum Teil abweichende Regelungen:
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Meist in Textform bewertet sie Benehmen, Sozialverhalten, Mitarbeit und Wissenserwerbs des Schülers.
Danach folgen die Noten bzw. Verbalbeurteilungen für die einzelnen Schulfächer, z. B. Deutsch, Mathematik, Geschichte und Chemie. Der Religionsunterricht ist ein ordentliches Lehrfach, allerdings ist die Teilnahme freiwillig. Bis zum 14. Lebensjahr bestimmen die Eltern die Teilnahme ihrer Kinder am katholischen bzw. evangelischen Religionsunterricht, danach kann das Kind selbst wählen. In manchen Schulen wird das Fach "Lebenskunde" bzw. "Ethik" als Alternative zum Religionsunterricht angeboten.
Unter die Kategorie "Bemerkungen" fallen z. B. die Teilnahme am Förderunterricht, einer freiwilligen Arbeitsgemeinschaft oder ein besonderes Engagement. Aber auch häufiges Zuspätkommen oder auffälliges Benehmen kann dort erwähnt werden.
Das Jahreszeugnis wird sowohl vom Schulleiter, vom Klassenleiter und von einem Elternteil bzw. Erziehungsberechtigten unterschrieben. Ein Schüler, der volljährig ist, darf sein Zeugnis selbst unterschreiben und muss dies nicht mehr von einem Erziehungsberechtigten übernehmen lassen.
Ingenkamp, K. (1965ff) Zur Fragwürdigkeit der Zensurengebung. Weinheim: Beltz. Saldern, Matthias von (1999). Schulleistung in Deutschland. Hohengehren: Schneider.
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