Als Schuman-Plan oder Schuman-Erklärung wird der am 9. Mai 1950 vom damaligen französischen Außenministers Robert Schuman im Salon de l'Horloge des Quai d'Orsay vor Pressevertretern in einer Regierungserklärung vorgelegte Plan bezeichnet, in der er die grundlegenden Gedanken für eine Zusammenlegung der deutschen und französischen Kohle- und Stahlproduktion bekanntgab:
Vor der Verlesung, genauer nur wenige Stunden zuvor, wurde lediglich Konrad Adenauer informiert, der dem Plan sofort zustimmte.
Die dringlichen Aufgaben der Obersten Behörde wurden wie folgt skizziert:
Schuman verlas diese Regierungserklärung nur drei Tage vor der Londoner Konferenz der amerikanischen, englischen und französischen Außenminister auf der neue, für die europäische Politik leitende Gesichtspunkte besprochen wurden. Obwohl der Schuman-Plan unter Geheimhaltung von einer Gruppe rund um Jean Monnet ausgearbeitet wurde, war er das meistgelesene Dokument auf der Konferenz.
Aufgrund der Verschärfung des Ost-West-Konflikts, im Zusammenhang mit dem Kalten Krieg, wurde der französischen Regierung klar, dass sie sich nicht mehr gegen eine deutsche Wiederbewaffnung und ein Zurückerhalten der Souveränität Deutschlands stellen konnte (vgl. Außenministerkonferenz im September 1950). Im Zuge des Wiedererstarkens der BRD wurde auch klar, dass die Beschränkung der deutschen Kohle- und Stahlindustrie aufgehoben werden musste und Frankreich war sehr an deutschen Rohstoffen interessiert.
Auf diesen Plan geht der Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS, auch Montanunion genannt) am 18. April 1951 zurück. Jean Monnet wurde auch der erste Präsident der Hohen Behörde der Montanunion (1952-1955), die mit dem Fusionsvertrag von 1965 mit der EWG und EURATOM zu den Europäischen Gemeinschaften verschmolzen wurden.