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Eine Definition gestaltet sich schwierig und kann kaum abschließend erfolgen. Das Wesentliche am Schutzgebiet ist der Schutzanspruch eines Gebietes, wobei für den Gebietsbegriff in diesem Zusammenhang der territoriale Ursprung postuliert werden soll, weniger denn die semantische Abweichung des Gebietsbegriffs im Sinne von "Sachgebiet". Der Schutzanspruch eines Schutzgebietes besteht darin, ihm innewohnende schützenswerte Gebietsmerkmale vor Einwirkungen von außen durch geeignete Vorsorge- und/oder Schutzmaßnahmen zu schützen. Auf Grund dieser Definition kann letztlich jedes Gebiet schützenswert sein, z.B. das Privatgrundstück vor neugierigen Blicken oder eine Baustelle gegen unbefugtes Betreten. Die nachfolgende Aufzählung kann deshalb nur beispielhaft und keinesfalls abschließend sein.
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