Schutztrennung

Schutztrennung ist eine Schutzmaßnahme, die auf der galvanischen Trennung der Stromkreise mittels eines Trenntransformators beruht. Dadurch wird die Erdung des speisenden Netzes aufgehoben. Da der Sekundärkreis vom Primärkreis galvanisch getrennt ist, kann bei der Fehlerart Körperschluss keine Berührungsspannung gegenüber Erde abgegriffen werden. Die Schutztrennung bietet aber keinen Schutz, wenn bei einem Körperschluss zusätzlich auch ein Erdschluss auftritt.

Die Schutzmaßnahme ist aufwendig, weil zur galvanischen Trennung ein Trenntrafo verwendet wird, an den besondere Anforderungen gestellt werden. Ein Durchschlagen der Isolation zwischen den Wicklungen muss besonders erschwert sein. Die Isolation muss einer Prüfspannung von mindestens 3000 Volt standhalten und die Anschlüsse müssen so gestaltet sein, dass sie sich nicht zufällig berühren können.

Schutztrennung im Stromkreis
Schutztrennung im Stromkreis

An den Trenntransformator darf bei vorgeschriebener Schutztrennung nur ein Verbrauchsmittel angeschlossen werden. Werden mehrere Geräte an einen Trenntransformator angeschlossen, so muss zwischen den einzelnen Geräten ein erdfreier örtlicher Potentialausgleich hergestellt werden. Dazu werden die Geräte mit einer Potentialausgleichsleitung miteinander verbunden. Die Potentialausgleichsleitung verhindert das Entstehen einer Berührungsspannung, wenn mehrere Geräte einen Körperschluss haben.

Schutztrennung ist vorgeschrieben bei Schutzkleinspannungstrafos, bei beengten Räumen und im Behälterbau.

Die maximale Leitungslänge bei Schutztrennung beträgt 500 m. Die Spannung darf 500 V nicht überschreiten; zusätzlich muss das Produkt Ausgangsspannung (Sekundärspannung) x Leitungslänge kleiner als 100.000 Vm sein.

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