Schutztruppe war die offizielle Bezeichnung der militärischen Einheiten in den deutschen Kolonien in Afrika von 1891 bis 1918.
In den Schutzgebieten Deutsch-Ostafrika, Kamerun und Deutsch-Südwestafrika befanden sich Schutztruppen, die die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit im Inneren zur Aufgabe hatten. Sie wurden zum Beispiel zur Niederschlagung von Aufständen, Grenzsicherung oder zur Sicherung von Expeditionen eingesetzt. Für eine Landesverteidigung gegen äußere Angreifer waren sie nicht konzipiert.
Die Schutztruppen bildeten einen vom Reichsheer und der Kaiserlichen Marine unabhängigen Teil der Armee des Deutschen Reiches unter dem Befehl des deutschen Kaisers.
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Die Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika wurde durch das Reichsgesetz vom 22. März 1891, die Schutztruppen für Kamerun und Deutsch-Südwestafrika durch das Reichsgesetz vom 9. Juni 1895 errichtet. Der Stiftungstag der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika wurde der 8. Februar 1889, um das Andenken der Wissmann-Truppe zu ehren und zu verkünden, dass die Schutztruppe aus der Wissmann-Truppe hervorgegangen ist. Der Stiftungstag für die Schutztruppe in Deutsch-Südwestafrika wurde durch die Allgemeine Kabinettsorder vom 16. September 1911 auf den 16. April 1889 festgelegt.
Die zusammenfassende Regelung der Rechtsverhältnisse der Schutztruppen in den afrikanischen Kolonien erfolgte durch das Reichsgesetz vom 7./18. Juli 1896 (Schutztruppengesetz). 1907 wurde die Verwaltung der Schutztruppe in das neu geschaffene Reichskolonialamt eingegliedert. Das Oberkommando der Schutztruppe war in der Mauerstraße 45/46 (Berlin-Mitte) untergebracht, in unmittelbarer Nähe des Reichskolonialamtes.
Die Truppen setzten sich aus Offizieren, Sanitäts- und Veterinäroffizieren, Unteroffizieren, Mannschaften und Beamten sowie angeworbenen Einheimischen zusammen, die in der deutschen Armee als spezielle Truppe (Askari) Dienst taten. In Deutsch-Südwestafrika gab es keine Askari. Dafür warb man eingeborene Hilfstruppen an.
Die Mannschaften Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika bestanden aus Soldaten des Heeres und der Marine (und auch Österreichern), die sich freiwillig aus ihren Regimentern für die Truppe gemeldet hatten. Vor der Verschiffung nach Afrika wurden die Freiwilligen auf deutschen Ausbildungsstützpunkten für ihre speziellen Aufgaben vorbereitet. Solch ein Stützpunkt befand sich beispielsweise in Karlsruhe. Wegen der oft feucht-heißen Bedingungen am Oberrhein sorgte man hier für eine frühe Akklimatisierung.
1913 bestanden die Schutztruppen in Deutsch-Ostafrika aus 410 Deutschen und 2.682 Askari, in Deutsch-Südwestafrika aus 1.967 Deutschen und in Kamerun aus 185 Deutschen und 1.560 Einheimischen.
Für die Schutztruppen galten die deutschen Militärgesetze und die deutsche Militärdisziplinarstrafordnung. Die Militärstrafgerichtsbarkeit über sie wurde nach der Verordnung vom 26. Juli 1896 durch das Gericht des Oberkommandos der Schutztruppen (Reichskanzler und ein vortragender Rat) und Abteilungsgerichte (Befehlshaber der Abteilung und ein untersuchungsführender Offizier) verwaltet. Das Verfahren war das der deutschen Militärstrafgerichtsordnung vom 1. Dezember 1908.
Oberkommando der Schutztruppen (ab 1897): Berlin - Reichskolonialamt
In Afrika und in der Südsee waren diese den Zvilbehörden, in Kiautschou dem Gouvernement unterstellt. Sie waren jedoch in keinem Fall Teil einer militärischen Verwaltung (Bei den Zahlenangaben über Polizeitruppen handelt es sich häufig um Sollstärken.)
Die berittene Landespolizei von Deutsch-Südwestafrika bestand im Gegensatz zu den berittenen Polizeien der anderen Kolonien ausschließlich aus Deutschen.
Im heutigen Sprachgebrauch bezeichnet der aus der Kolonialzeit stammende Begriff Schutztruppe (meist internationale) Truppen, die in anderen Ländern nach einem Krieg oder Ähnlichem die öffentliche Ordnung und Sicherheit gewährleisten sollen. Ein Beispiel für eine solche Schutztruppe ist die ISAF in Afghanistan.