Der Austritt aus dem schwedischen Königshaus wurde bis 1973 von jedem schwedischen thronfolgeberechtigten Prinzen verlangt, dessen Ehe dem Gesetz der Ebenbürtigkeit widersprach.
Um eine Ehe einzugehen, musste der Betroffene die Genehmigung des Familienoberhauptes (des regierenden Königs) einholen, die im Falle der unebenbürtigen Ehen niemals erteilt wurde. Der Betroffene verlor seinen Rang als Erbprinz (schwedisch: Arvfurste), seinen Adel, Herzogstitel und sogar seinen Familiennamen, da er ja "Erbprinz von Schweden" (Sveriges Arvfurste) geheißen hatte. Er verlor auch seine Stellung als "Ritter und Komtur der Orden Seiner Königlichen Majestät", das heißt Ritter des Seraphinenordens, der ihm durch Geburt zustand, und durfte in der Regel nur das Großkreuz des zweithöchsten Ordens, des Orden vom Nordstern behalten. Der neue Name wurde ihm in einer besonderen Sitzung der Regierung in Anwesenheit des Königs (sog. Conseil) zugeteilt und lautete wie der Name des regierenden Geschlechts Bernadotte.
Die einzige Ausnahme von der Regel der Ebenbürtigkeit war die zweite Heirat des verwitweten Kronprinzen, späteren Königs Gustav VI. Adolf mit der streng genommen unebenbürtigen Lady Louise Mountbatten im Jahre 1923, die von seinem Vater Gustav V. genehmigt wurde.
In einem einzigen Fall (siehe unten, Prinz Oscar) erhielt einer der Betroffenen einen schwedischen Adelstitel, die Anderen waren anfänglich einfache "Herren Bernadotte". Die Prinzessinnen, als nicht thronfolgeberechtigt, waren von der Regelung ausgenommen. Auch der regierende König selbst brauchte dem Gesetz nicht zu folgen, vergleiche die Heirat des jetzigen Monarchen Carl XVI. Gustaf mit Silvia Sommerlath.
1888-1946 mussten fünf Prinzen aus dem Königshaus von Schweden austreten:
Sämtliche Bernadottes mit luxemburgischer Grafenwürde erhielten das 1892 dem Prinzen Oscar verliehene Wappen, jedoch ohne das Prädikat von Wisborg.
Durch diese Austritte war beim Tode des Königs Gustav VI. Adolf im Jahre 1973 die Schar der thronfolgeberechtigten Prinzen so dezimiert, dass nur zwei (von insgesamt etwa 17 lebenden männlichen Bernadottes) thronfähig geblieben waren - der heutige König Carl XVI. Gustaf und sein 64-jähriger Onkel Prinz Bertil.